Gründe: Der am 8.Jänner 1941 geborene österreichische Staatsbürger Robert A wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 2, 128 Abs 2 StGB. und des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteils hat er 1. am 19.Jänner 1979 in Zürich-Kloten (Schweiz) der Firma C, Genf, 16 geschliffene, ungefaßte Brillanten mit einem Gewicht von insgesamt 51,03 Karat im Großhandelswert von 1,186.051 US-Dollar (bzw. 2,016... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Dezember 1946 geborene Zollwache-Revisor Wilhelm A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 130, zweiter Deliktsfall, StGB., sowie der Finanzvergehen nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG., der am 23.Februar 1946 geborene Zollwache-Revisor Theodor C des gleichen Verbrechens sowie des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 StGB. und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang der am 2. Juni 1941 geborene liechtensteinische Transportunternehmer Baldur C und der am 15.Mai 1944 geborene Kraftfahrer Heinrich B - neuerlich - des Finanzvergehens des bandenmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. b FinStrG sowie der am 23.Februar 1935 geborene Kaufmann Herbert A des Vergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG schuldig erkannt. Rechtliche Beurt... mehr lesen...
Norm: FinStrG §200FinStrG §227 Abs1FinStrG §227 Abs2StPO §381 Abs1 Z1StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Während nach dem § 227 Abs 1 FinStrG der Finanzstrafbehörde unmittelbar jene Auslagen zu erstatten sind, die ihr als Privatbeteiligter oder als Subsidiaranklägerin erwachsen sind, sind die im § 227 Abs 2 FinStrG genannten Kosten, die den Finanzstrafbehörden und ihren Organen im Dienste der Strafjustiz allgemein erwachsen, grundsätzlich nur bei der Be... mehr lesen...
Norm: FinStrG §227 Abs1StPO §381StPO §389
Rechtssatz: Der Kostenbestimmungsbeschluß nach § 227 Abs 1 FinStrG ist nicht in das Urteil aufzunehmen (SSt 35/33, 39/4). Entscheidungstexte 12 Os 157/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 12 Os 157/72 Veröff: EvBl 1973/73 S 160 = SSt 43/40 12 Os 156/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1975 ... mehr lesen...