Entscheidungen zu § artikel1zu207a FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 1999/3/2 14Os175/98

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Entscheidung | OGH | 02.03.1999

RS OGH 1999/3/2 14Os175/98

Norm: EO §378 ff CFinStrG §207a
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung zur Sicherung der Geldstrafe, des Verfalls und des Wertersatzes nach § 207a Abs 1 FinStrG verliert nach den sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der Exekutionsordnung (§§ 378 ff EO) mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Gegners ihre Wirksamkeit und ist von Amts wegen, jedenfalls aber über Antrag des Masseverwalters aufzuheben. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1999

TE OGH 1998/10/15 15Os141/98

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Entscheidung | OGH | 15.10.1998

RS OGH 1998/10/15 15Os141/98

Norm: FinStrG §207a
Rechtssatz: Für eine einstweilige Verfügung nach § 207a FinStrG reicht die objektive Gegebenheit der Gefährdung oder Erschwerung; ein auf Gefährdung oder Erschwerung gerichtetes Verhalten des Beschuldigten ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 15 Os 141/98 Entscheidungstext OGH 15.10.1998 15 Os 141/98 Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1998

TE OGH 1992/1/23 12Os95/91

Gründe: In dem Finanzstrafverfahren gegen Josef M***** ua, (nunmehr) AZ 24 b Vr 3177/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, beantragte die Staatsanwaltschaft am 3.April 1987 beim Untersuchungsrichter die "Anordnung der Sperre des (für ein Überbringersparbuch bestehenden) Kontos Nr. ***** bei der C*****, weil darauf offensichtlich" den (ua wegen des Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Voruntersuchung gezogenen) Beschuldigten Alexander Claus F***** und Youssef D**... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.01.1992

RS OGH 1992/1/23 12Os95/91

Norm: FinStrG §207a
Rechtssatz: Nach den maßgebenden Bestimmungen der Exekutionsordnung (§§ 296 f, 303) sind Sparguthaben nicht im Weg eines Zahlungsverbots (§§ 379 Abs 3 Z 3, 382 Z 6 EO = § 207 a Abs 4 lit c FinStrG), sondern nur über die Verwahrung und Verwaltung des betreffenden Sparbuchs (§ 379 Abs 3 Z 1 EO = § 207 a Abs 4 lit a FinStrG) erfaßbar, weshalb ein unmittelbarer Zugriff auf die Spareinlage ("Auszahlungssperre") im Wege einer eins... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1992

RS OGH 1992/1/23 12Os95/91

Norm: FinStrG §207aKWG 1979 §18 Abs8StPO §143 Abs1
Rechtssatz: § 18 Abs 8 KWG erwähnt zwar behördliche Verbote oder Sperren als Hindernisse für eine Auszahlung von Sparguthaben an den Vorleger einer Sparurkunde, enthält aber seinerseits keine Regelung der materiellen und formellen Voraussetzungen für eine solche behördliche Anordnung und ist solcherart als bloße Bezugnahme auf andere gesetzliche Bestimmungen, nicht aber als Ersatz oder Erweiter... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1992

RS OGH 1992/1/23 12Os95/91

Norm: FinStrG §195FinStrG §207aStPO §143
Rechtssatz: Eine in die Kompetenz des Untersuchungsrichters fallende (und damit von den Voraussetzungen des § 207 a FinStrG unabhängige) Beschlagnahme körperlicher Sachen (bloß) zum Zweck der Sicherung von Geldstrafen und Wertersatzstrafen ist auch im gerichtlichen Verfahren wegen Finanzvergehen nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 12 Os 95/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1992

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