Entscheidungen zu § artikel1zu206 Abs. 2 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0149

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §206 Abs2 idF vor 1975/335;
Rechtssatz: In den Worten "ein Verfallsausspruch erfaßt" kommt deutlich zum Ausdruck, daß auch ein schon urteilsmäßig ausgesprochener Verfall sich ohne weiters, dh ohne einen zusätzlichen Rechtsakt auf den für die freigegebenen Sachen erlegten Geldbetrag bezieht. Bei dieser Konstellation muß die Freigabe nach der Urteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0149

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art94;FinStrG §206 Abs2 idF vor 1975/335;
Rechtssatz: Art 94 B-VG verbietet eine Auslegung, wonach das Zollamt (als Finanstrafbehörde erster Instanz) über die Rückzahlung eines auf Grund eines rechtskräftigen gerichtlichen Verfallsausspruches nach § 206 Abs 2 FinStrG idF vor der Nov BGBl 1975/335 an die Stelle der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

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