Entscheidungen zu § artikel1zu200 Abs. 4 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2000/11/9 15Os116/00

Norm: FinStrG §200 Abs4StPO §281 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 200 Abs 4 FinStrG erstreckt sich die Rechtsmittelbefugnis der Finanzstrafbehörde (außer auf Finanzvergehen) nur auf solche gerichtlich strafbare Handlungen, die in Tateinheit mit Finanzvergehen zusammentreffen. Dies hat im aktuellen Fall zur Folge, dass die Anfechtungslegitimation der Finanzstrafbehörden auf den Freispruch vom Vorwurf des in Idealkonkurrenz mit den Beitragshandlungen zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.2000

TE OGH 2000/11/9 15Os116/00

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Entscheidung | OGH | 09.11.2000

TE OGH 1985/4/25 13Os41/85

Gründe: Der am 18. August 1941 geborene dänische Staatsbürger Alex Immanuel Austeen A wurde des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG., teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB, schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1984 vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider 1181 Gramm Kokain, sohin ein Suchtgift in solchen Mengen, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.1985

RS OGH 1985/4/25 13Os41/85

Norm: FinStrG §195 Abs2FinStrG §200 Abs4
Rechtssatz: Die besonderen Rechte der Finanzstrafbehörde erster Instanz nach § 200 FinStrG im Verfahren wegen Straftaten, die in Tateinheit mit Finanzvergehen zusammentreffen, sind nicht davon abhängig, ob die Finanzstrafbehörde schon bisher am Verfahren beteiligt war (SSt 52/27). Entscheidungstexte 13 Os 41/85 Entscheidungstext OGH 25.04.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1985

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