Entscheidungen zu § artikel1zu172 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-17 von 17

TE Vwgh Erkenntnis 2004/1/21 2001/16/0371

Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis des Spruchsenates beim Hauptzollamt Linz vom 9. November 2000 wurde der Beschwerdeführer verschiedener Finanzvergehen für schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in Höhe von S 600.000,-- (EUR 43.603,70), einer Wertersatzstrafe von S 152.989,-- (EUR 11.118,14) und zum Kostenersatz von S 5.000,-- (EUR 363,36) verpflichtet. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Monaten, für den Fall de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.2004

RS Vwgh 2004/1/21 2001/16/0371

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §172 Abs1;FinStrG §179;
Rechtssatz: Wäre die Behörde gehalten, Zahlungserleichterungen in einer Art zu gewähren, dass der Strafanspruch niemals erfüllt werden kann, liefe dies letztlich auf eine Sanktionslosigkeit hinaus (Hinweis E 19. Juni 2002, 2002/15/0014). Die Gewährung von Raten in einer Höhe, die die Erfüllung der Strafe als a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.2004

RS Vwgh 2004/1/21 2001/16/0371

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Ansinnen, es solle bereits eine "Teileinbringlichkeit" als Voraussetzung der Zahlungserleichterung genügen, zielt der Beschuldigte in Wahrheit auf eine Korrektur des Strafausspruches ab, wofür das Gesetz jedoch keinerlei Handhabe bietet. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/24 2003/13/0084

Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien vom 6. September 2000 wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe in Höhe von S 650.000,-- bestraft, an deren Stelle für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von 80 Tagen zu treten habe. Mit Anbringen vom 23. Oktober 2002 ersuchte der Beschwerdeführer das Finanzamt um die Gew... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2003/13/0084

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Wie der letzte Satz der Bestimmung des § 212 Abs. 1 BAO ausdrücklich klarstellt, steht es der mit einem Ansuchen um Gewährung von Zahlungserleichterungen konfrontierten Behörde frei, losgelöst von den Wünschen des Antragstellers Zahlungserleichterungen ohne Bindung an den gestellten Antrag zu gewähren. Der Behö... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2003/13/0084

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Die nach der Bestimmung des § 172 FinStrG gebotene Anwendbarkeit der Vorschrift des § 212 BAO auf Geldstrafen besteht mit der Einschränkung, dass die mit der sofortigen Entrichtung verbundene Härte über die mit jeder Bestrafung zwangsläufig verbundene und gewollte Härte hinausgeht. Europ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2003/13/0084

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des § 212 BAO erfolgt nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 172 Abs. 1 FinStrG nur "sinngemäß". Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sankt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1995/5/31 93/16/0171

Anläßlich einer Amtshandlung von Organen des Hauptzollamtes Linz und des Gendarmeriepostenkommandos Vorchdorf wurde am 13. Juni 1991 festgestellt, daß die Beschwerdeführerin einen Personenkraftwagen mit dem amtlichen Kennzeichen der Republik Italien XY n1 benützte. Bei der anschließenden Vernehmung als Beschuldigte gab die Beschwerdeführerin an, sie studiere sei dem Jahre 1990 in Innsbruck, ohne dort einen Wohnsitz zu unterhalten. Seit März 1991 wohne sie mit ihrem Verlobten Karl H. z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.1995

RS Vwgh 1995/5/31 93/16/0171

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle von Maßnahmen zur Sicherung einer Geldstrafe kommt es nicht zu einer abschließenden rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes. Vielmehr handelt es sich dabei um vorläufige Maßnahmen zur einstweiligen Sicherung öffentlicher Rechte. In einem derartigen vorläufigen Verfahren sind Entscheidungen im Verdachtsbereich un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/22 92/16/0016

Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 5. September 1991 nach im Instanzenzug erfolgter Aufhebung eines Erkenntnisses des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Zollamt) die Rückzahlung des gesamten auf einem bestimmten (Straf-)Konto bestehenden Guthabens gemäß § 239 Abs. 1 BAO. Das Zollamt hat mit Bescheid diesem Antrag hinsichtlich eines Betrages von S 16.500,-- (S 15.000,-- Geldstrafe und S 1.500,-- Kosten) stattgegeben und das Mehr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 92/16/0016

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §239 Abs1;FinStrG §17;FinStrG §172 Abs1;FinStrG §89 Abs7;
Rechtssatz: In der Aufzählung des § 172 Abs 1 FinStrG ist der Werterlag (§ 89 Abs 3 FinStrG alte Fassung; § 89 Abs 7 FinStrG neue Fassung) nicht angeführt, sodaß diese Bestimmung auf den Werterlag nicht anwendbar ist. Vielmehr tritt der erlegte Geldbetrag an die Stelle des verfallsbedrohten Geg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/22 88/14/0019

Der Beschwerdeführer ist als Kellner erwerbstätig. In früheren Jahren betrieb er eine Gastwirtschaft. Im Rahmen dieser betrieblichen Tätigkeit beging er vorsätzliche Abgabenverkürzungen, was zur Verhängung von Geldstrafen in Höhe von insgesamt S 75.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 58 Tage) führte. In der Folge ersuchte der Beschwerdeführer, ihm monatliche Raten von S 300,-- für die Abstattung der zum damaligen Zeitpunkt noch mit S 73.239,-- aushaftenden Geldstrafen zu gewähren. Er se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1991

RS Vwgh 1991/10/22 88/14/0019

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Die vom Besch beantragten Monatsraten von 500,-- öS können nicht als ausreichend angesehen werden, um eine Abstattung der noch aushaftenden Geldstrafe im Ausmaß von mehr als 70000,-- öS in angemessener Zeit sicherzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1991

RS Vwgh 1987/5/7 84/16/0113

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Der dem Schuldner einer Geldstrafe nach dem FinStrG durch die Bewilligung einer Stundung oder Ratenzahlung gem § 212 Abs 1 BAO zukommende Vorteil ist weit größer als der Nachteil, der ihm durch die Auferlegung von Stundungszinsen gem § 212 Abs 2 BAO erwächst. European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 84/16/0113

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §142 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle des Aufschubes einer nach dem FinStrG verhängten Freiheitsstrafe kann es zu einer dem Zinsenverlust analogen Beeinträchtigung von Interessen des Staates, wie sie bei der Stundung von Geldstrafen nach § 172 Abs 1 FinStrG und § 212 Abs 1 BAO entsteht, nicht kommen. Die Freiheitsstrafe i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 84/16/0113

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;B-VG Art7;FinStrG §172 Abs1;StPO 1975 §409a;VStG §53 Abs2;
Rechtssatz: Ist dem Umstand, daß zum Unterschied vom Finanzstrafverfahren in anderen Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden keine Zinsen für die Stundung von Geldstrafen vorg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 84/16/0113

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §6;ABGB §7;BAO §212;B-VG Art7;FinStrG §172 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der sinngemäßen ("entsprechenden") Anwendung anderer Rechtsvorschriften auf einen bestimmten Rechtsbereich (hier Anwendung des § 212 BAO gemäß § 172 Abs 1 FinStrG)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

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