Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien (im Folgenden: Disziplinarrat) vom 4. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "[...] bei einer Besprechung in einem nicht näher festzustellenden Zeitpunkt im September 2002 mit E H in Abwesenheit seines Rechtsvertreters, Mag. M L-T, Rechtsanwalt in Wr. Neustadt, Verhandlungen geführt. Er hat hiedurch die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigun... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs3 litdDSt 1990 §3, §16 Abs1 Z1, §36, §39RL-BA 1977 §18
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Umgehung des gegnerischen Anwalts durch Verhandlungen mit der anderen
Partei in Abwesenheit von deren Rechtsvertreter R... mehr lesen...