Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-14 von 14

RS OGH 2018/12/3 24Ds2/18f

Norm: DSt §19 Abs1 Z1DSt §19 Abs3 Z1 litbDSt §19 Abs4
Rechtssatz: Ein Gebot der Befristung der auf § 19 Abs 1 Z 1 DSt gestützten einstweiligen Maßnahme "bis zur Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung oder Freispruch" ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dieses sieht vielmehr vor, dass einstweilige Maßnahmen (amtswegig und unverzüglich) aufzuheben, zu ändern oder durch andere zu ersetzen sind, wenn sich ergibt, dass die Voraussetzungen f... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.2018

RS OGH 2008/9/22 14Bkd5/08

Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs1 Z2DSt 1990 §19 Abs4
Rechtssatz: Auch wenn die seinerzeitige Verhängung der einstweiligen Maßnahme mit dem Vorliegen eines gegen den Disziplinarbeschuldigten gerichteten Strafantrags begründet wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass mit rechtskräftiger Beendigung des nachfolgenden Strafverfahrens die verhängte einstweilige Maßnahme ohne weitere
Begründung: aufzuheben wäre. § 19 Abs 4 DSt bestimmt, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.2008

RS OGH 2004/12/20 4Bkd4/04, 16Bkd2/09, 6Bkd5/12 (6Bkd6/12), 7Bkd4/13, 27Os7/14b, 27Os7/15d, 22Os1/16

Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Verfahren über eine einstweilige Maßnahme gemäß § 19 Abs 1 DSt ist kein Strafverfahren, es kommt auch nicht darauf an, ob die vom Gesetz dazu vorausgesetzten schweren Nachteile eingetreten sind, für ihre Anordnung genügt die Besorgnis deren Eintreten im Falle weiterer Tätigkeit des davon Betroffenen. Deshalb kann nach dem Gesetz diese Maßnahme getroffen werden, wenn ein gerichtliches Strafverfahren anh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.2004

RS OGH 2000/10/2 4Bkd7/00

Norm: DSt 1990 §19 Abs1
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid basiert auf dem Umstand, dass gegen den Disziplinarbeschuldigten ein konkreter Tatverdacht besteht. Es bedarf keiner näheren
Begründung: dass schwere Nachteile für das Ansehen des Standes zu besorgen sind, wenn ein Rechtsanwalt, gegen den eine gerichtliche Voruntersuchung wegen des Verdachtes des Verbrechens der Veruntreuung von zumindest 20 Mio S eingeleitet wurde, dennoch als Partei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.2000

RS OGH 2000/4/4 11Bkd3/00

Norm: DSt 1990 §19 Abs1DSt 1990 §19 Abs3 litb
Rechtssatz: Die Entziehung des Vertretungsrechtes vor allen Gerichten oder Verwaltungsbehörden als einstweilige Maßnahme ist angesichts des Gewichtes der Vorwürfe, ihrer Auswirkung für das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes im allgemeinen und zum Schutz der rechtssuchenden Bevölkerung unter Einbeziehung der Tatsache der Verurteilung des Disziplinarbeschuldigten in 1. Instanz gerechtfertigt. Dem Diszip... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.2000

RS OGH 1997/3/10 12Bkd3/97, 12Bkd12/97, 6Bkd1/07, 3Bkd1/11

Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litb
Rechtssatz: Der Umstand, dass gegen den Disziplinarbeschuldigten in der rechtskräftigen Anklageschrift in insgesamt drei Fällen der Vorwurf eines Verbrechens und in insgesamt sieben Fällen der Vorwurf eines Vergehens gemacht wird, führt zwangsläufig dazu, dass der Disziplinarbeschuldigte als Anwalt nicht mehr unbefangen vor einem Strafgericht verteidigen kann. Es ist objektiv und subjektiv kei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1997

RS OGH 1996/9/9 4Bkd1/96, 4Bkd1/97, 9Bkd1/08, 6Bkd5/12 (6Bkd6/12), 7Bkd4/13, 27Os7/14b, 27Os7/15d, 2

Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litb
Rechtssatz: Eine abschließende Beurteilung der gegen den Disziplinarbeschuldigten im gerichtlichen Strafverfahren erhobenen Vorwürfe wird im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens zu treffen sein. Voraussetzung für eine einstweilige Maßnahme nach § 19 Abs 1 Z 1 DSt ist die Anhängigkeit eines gerichtlichen Strafverfahrens. Sie bringt zumindest die Möglichkeit mit sich, dass der vom Rechtsanwalt seine... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1996

RS OGH 1995/10/16 6Bkd4/95, 6Bkd2/96, 4Bkd7/00, 4Bkd4/04, 6Bkd1/07, 6Bkd5/12 (6Bkd6/12), 7Bkd4/13, 2

Norm: DSt 1990 §19 Abs1
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob zwischenzeitig tatsächlich schwere Nachteile für die rechtssuchende Bevölkerung oder für das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes eingetreten sind, genügt doch für die Anordnung der Maßnahme die Besorgnis derartiger Nachteile im Fall einer weiteren Tätigkeit des Beschuldigten als Parteienvertreter vor den genannten Gerichten und Strafverfolgungsbehörden (vgl hiezu VfGH 28.9.1992, B 13... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1995

RS OGH 1995/9/18 3Bkd5/95

Norm: DSt 1990 §19 Abs1
Rechtssatz: Auch der Verdacht krimineller Bankrotthandlungen im privaten Bereich eines Rechtsanwaltes erfüllt die Voraussetzungen für die Ergreifung einstweiliger Maßnahmen. Entscheidungstexte 3 Bkd 5/95 Entscheidungstext OGH 18.09.1995 3 Bkd 5/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1995

RS OGH 1995/5/22 1Bkd3/94, 10Bkd5/00, 11Bkd1/01, 3Bkd2/02, 11Bkd3/02, 15Bkd1/07, 14Bkd7/07, 15Bkd4/0

Norm: DSt 1990 §19 Abs1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz: Bei einem Rechtsanwalt, der verdächtig ist, Fremdgelder nicht unverzüglich abgerechnet und überwiesen zu haben, und der sich darüber hinaus einem bis zur Strafverfolgung gediehenen Veruntreuungsverdacht ausgesetzt hat, ist die einstweilige Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft mit Rücksicht auf die Art und das Gewicht der disziplinären Verfehlung weg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1995

RS OGH 1994/10/24 2Bkd2/94, 4Bkd1/96, 1Bkd1/13, 27Os7/14b, 24Ds2/18f, 30Ds3/19y, 27Ds5/19w

Norm: DSt 1990 §19 Abs1
Rechtssatz: Es ist dem Ansehen des Standes abträglich, wenn der Rechtsanwalt vor ebendemselben Gericht einmal in eigener Sache als Beschuldigter und einmal als Parteienvertreter agiert. Entscheidungstexte 2 Bkd 2/94 Entscheidungstext OGH 24.10.1994 2 Bkd 2/94 4 Bkd 1/96 Entscheidungstext OGH 09.09.1996 4 Bkd 1/96... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1994

RS OGH 1994/10/24 2Bkd2/94, 6Bkd4/95, 9Bkd1/08, 14Bkd2/12

Norm: DSt 1990 §19 Abs1
Rechtssatz: § 19 Abs 1 DSt 1990 lässt den Zeitpunkt, zu welchem eine einstweilige Maßnahme zu verhängen ist, offen und räumt dem Disziplinarrat die Möglichkeit zu deren Verhängung während der gesamten Dauer des anhängigen Strafverfahrens ein. Entscheidungstexte 2 Bkd 2/94 Entscheidungstext OGH 24.10.1994 2 Bkd 2/94 6 Bk... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1994

RS OGH 1991/9/30 14Bkd3/91, 4Bkd1/95, 6Bkd2/96, 2Bkd1/98, 11Bkd3/00, 9Bkd9/12, 27Ds3/17y, 24Ds2/18f,

Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Anhängigkeit eines gerichtlichen Strafverfahrens, sobald irgendeine gerichtliche Maßnahme gegen den Disziplinarbeschuldigten, insbesondere auch im Rahmen von Vorerhebungen, getroffen wurde. Entscheidungstexte 14 Bkd 3/91 Entscheidungstext OGH 30.09.1991 14 Bkd 3/91 4 Bkd 1/95 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1991

RS OGH 1991/9/30 14Bkd3/91, 16Bkd13/98

Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 lita
Rechtssatz: Bei Gerichtsanhängigkeit eines Strafverfahrens wegen Veruntreuung von Klientengeldern ist die einstweilige Maßnahme der Überwachung der Kanzleiführung gerechtfertigt. Entscheidungstexte 14 Bkd 3/91 Entscheidungstext OGH 30.09.1991 14 Bkd 3/91 16 Bkd 13/98 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1991

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