1.1. Gegen die Beschwerdeführerin, ein Mitglied der Ärztekammer für Wien, wurde bei Gericht Exekution zur Einbringung offener Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im folgenden: Wohlfahrtsfonds) eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens stellte die Beschwerdeführerin mit der an den Wohlfahrtsfonds gerichteten Eingabe vom 20. Mai 1996 den Antrag, die Einbringung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag auf Befreiung von der "Beitragspflicht zum Wohlfahrt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art82 Abs2;EO §1 Z12;EO §42;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0268
97/11/0314 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/06 93/17/0093 6 Stammrechtssatz Zur Entscheidung über einen Antrag auf Aufschiebung einer gerich... mehr lesen...