Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 26.6.1991 hat die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt den Unfall, den der Kläger am 24.1.1990 im eigenen Betrieb als selbständiger Säger erlitt, gemäß § 175 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt und ihm gemäß §§ 203 bis 205 ASVG ab 25.3.1990, dem Tag nach Beginn des dritten Monates nach Eintritt des Versicherungsfalles, bis 31.12.1990 eine Versehrtenrente von 20 vH der Vollrente gewährt; ein Rentenanspruch über diesen Zeitraum hinaus w... mehr lesen...