Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seine Dienststelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung. Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 22. Dezember 1982 wurde er mit Wirkung vom 1. Jänner 1983 "zum Hofrat auf eine Planstelle der Dienstklasse VIII im Dienstzweig rechtskundiger Verwaltungsdienst in der Verwendungsgruppe A im Personalstand der Landesbeamten des Amtes der Kärntner Landesregierung" ernannt. Mit dem angef... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art21 Abs5;B-VG Art61 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §68 idF 1989/071;
Rechtssatz: Aus der - im ersten Satz des Art 2 Abs 5 B-VG vorgesehenen - bloßen Möglichkeit einer einheitlichen Regelung der Amtstitel durch Bundesgesetz ist - auch "dem Sinn der Gesetzesbestimmung" nach - nicht die Unzulässigkeit der Abschaff... mehr lesen...