Begründung: I. Mit dem auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Antrag begehrt der Einschreiter mit näherer
Begründung: die Aufhebung des §57 Abs1 litj der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. 149, idF LGBl. 67/1987 wegen Verfassungswidrigkeit. Diese Bestimmung hat folgenden Wortlaut: "§57 Bewilligungspflicht (1) Einer Bewilligung der Baubehörde bedürfen Gebäude, Bauwerke und Anlagen (§25 Abs3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974) wie ... j) Die Veränd... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag Stmk BauO 1968 §57 Abs1 litj
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung der
Bewilligungspflicht ua. für Müllablagerungsplätze;
Verwaltungsrechtsweg über Antrag auf Widmungsbewilligung zumutbar
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung des §57 Abs1 litj der Stmk BauO 1968... mehr lesen...