Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31.12.1994 bei der beklagten Partei als Obusfahrer beschäftigt. Anläßlich seiner Pensionierung nach 40 1/2 Dienstjahren erhielt er eine Abfertigung in der Höhe des zwölffachen Monatsbezuges von insgesamt S 344.736,-- brutto, weiters eine Jubiläumszuwendung in der Höhe von drei Monatsbezügen und zudem eine einmalige Entschädigung im Sinne des § 12a VBO der Stadt Salzburg im Ausmaß von drei Monatsgehältern. Der letzte Monatsbezug des Kläger... mehr lesen...