Entscheidungen zu § artikel119 Abs. 2 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1995/10/17 1Ob4/95

Norm: B-VG Art119 Abs2EGVG ArtII Abs2 litFVVG §1 Abs1 Z2 litb
Rechtssatz: Auch den Gemeinden, die nicht Städte mit eigenem Statut sind, ist die Vollstreckung der von deren Behörden im eigenen Wirkungsbereich erlassenen Bescheide - nach den Bestimmungen der Gemeindeordnungen - von vornherein selbst übertragen; sie werden dabei allerdings in ihrem übertragenen Wirkungsbereich tätig, sodaß die Vollstreckung dem Bürgermeister obliegt. Soweit die Be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1995

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