Entscheidungen zu § 77 Abs. 2 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/30 92/08/0164

Mit Schreiben vom 11. November 1985 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Höherversicherung in der Pensionsversicherung der Angestellten ab "1/83". Er war ab "3/80" als Privatlehrer beim Fonds der Wiener Kaufmannschaft tätig und aufgrund dieser Beschäftigung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG pflichtversichert. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt übermittelte dem Beschwerdeführer ein Schreiben vom 27. November 1985, unter Anführung ihres Zeichens VA1/Schd/F... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.11.1993

RS Vwgh 1993/11/30 92/08/0164

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §20 Abs3;ASVG §77 Abs2;
Rechtssatz: Die Höherversicherung wird nicht durch den Antrag und/oder die Bewilligung, sondern durch die Zahlung des Beitrages bewirkt. Die Zahlung eines solchen Beitrages steht nach § 77 Abs 2 letzter Satz ASVG nur einem Versicherten zu. Bei einem Wegfall der Pflichtversicherung, Weiterversicherung oder Selbstversicherung in de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1993

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