Norm: ASVG §223 Abs1 Z3ASVG §223 Abs2ASVG §258ASVG §270ASVG §502 Abs1ASVG §502 Abs4ASVG §506 Abs1ASVG §506 Abs2
Rechtssatz: Ein Begünstigungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers ist - und zwar aus dem zeitlichen wie auch sachlich-inhaltlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der begehrten Witwenpension einerseits und dem damit verbundenen, gleichzeitig gestellten Begünstigungsantrag andererseits - als ausschließlich im Zusammenhang mit... mehr lesen...
Norm: ASVG §502 Abs1ASVG §502 Abs4ASVG §506 Abs1ASVG §506 Abs2
Rechtssatz: Wenn Gegenstand einer rechtskraftfähigen (und rechtskräftigen) Entscheidung im Begünstigungsverfahren die Feststellung bestimmter begünstigt angerechneter Versicherungszeiten ist, muß notwendigerweise auch der Inhalt dieser Feststellung (hier: betreffend die Zeiten, die begünstigt angerechnet wurden) von der Rechtskraft dieser Entscheidung umfaßt sein. Lediglich die Frag... mehr lesen...