Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 24.4.2023 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX (im Folgenden kurz: „BF“) zur Entrichtung allgemeiner Beiträge in Höhe von 3.228,19 Euro, einer Auflösungsabgabe in Höhe von 124,00 Euro und Beiträgen zur Betrieblichen Vorsorge in Höhe 124,24 Euro; weiters wurden Verzugszinsen in Höhe von... mehr lesen...