Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 27. Mai 1997 (in der Beschwerde als "Erkenntnis" bezeichnet) traf die Wiener Gebietskrankenkasse eine Entscheidung über die Versicherungspflicht des Erstmitbeteiligten auf Grund seiner Beschäftigung bei der beschwerdeführenden Partei. Einer Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen einen Bescheid des Landeshauptmanns von Wien, mit dem de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §415 Abs2;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Die Ansicht, das E 19.11.1996, 96/08/0177, habe auch für Berufungen anderer Beteiligter als des Versicherungsträgers, der den Bescheid in erster Instanz erlassen hat, das Erfordernis der Einbringung beim Versicherungsträger (oder bei der Berufungsbehörde) als einen durch § 415 Abs 2 ASVG in d... mehr lesen...