Entscheidungen zu § 361 Abs. 3 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1993/9/7 10ObS130/93

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Entscheidung | OGH | 07.09.1993

TE OGH 1992/5/26 10ObS71/92

Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde in der Zeit vom 1. bis 11.2.1991 von einem Vertragsarzt der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wegen einer Grippe behandelt, wobei vereinbart wurde, daß sie den Krankenschein nach Abschluß der Behandlung vorlegt. Am 18.2.1991 kam sie zu Sturz und erlitt dabei einen Knöchelbruch, als sie an ihrer Arbeitsstätte während einer Arbeitspause zu der vom Arbeitgeber hiefür bestimmten Stelle ging, um einen Krankenschein zu beheben. Das Erstgeri... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 10ObS71/92

Norm: ASVG §135 Abs3ASVG §361 Abs3
Rechtssatz: Das Besorgen des Krankenscheines dient der Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen der Krankenversicherung aus dem Versicherungsfall der Krankheit, der aber nicht zu den vermögensrechtlichen Ansprüchen zu zählen ist. Das Besorgen des Krankenscheines zählt deshalb nicht unmittelbar zur Erledigung von Vermögensangelegenheiten, es ist ihr aber gleichzuhalten. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 10ObS71/92

Norm: ASVG §135 Abs3ASVG §175 Abs2 Z2ASVG §361 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn das Besorgen des Krankenscheines der Geltendmachung des Leistungsanspruchs aus der Krankenversicherung dient, ist noch nicht gesagt, daß der hiefür zurückgelegte Weg dem Weg zur Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe gleichgestellt werden kann und muß; auf diesen ist vielmehr § 175 Abs 2 Z 2 ASVG auch nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 10ObS71/92

Norm: ASVG §361 Abs3
Rechtssatz: Bei der Verpflichtung des Dienstgebers zur Ausstellung von Krankenscheinen für die bei ihm beschäftigten Versicherten und für Angehörige dieser Versicherten handelt es sich nicht um eine Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis, weshalb sie mit der Pflicht zur Bezahlung des Entgelts nicht verglichen werden kann. Der Dienstgeber handelt vielmehr als Vertreter des Krankenversicherungsträgers, der dem Versicherten d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 10ObS71/92

Norm: ASVG §361 Abs3
Rechtssatz: Die Grundlage für die Ausstellung des Krankenscheins durch den Dienstgeber bildet das zwischen dem Versicherungsträger und dem Versicherten bestehende Versicherungsverhältnis und nicht das zwischen dem Dienstgeber und dem Versicherten bestehende Arbeitsverhältnis. Entscheidungstexte 10 ObS 71/92 Entscheidungstext OGH 26.05.1992 10 ObS 71/92 V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

Entscheidungen 1-6 von 6

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