Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 17.02.2021, GZ: XXXX , gemäß §§ 409 und 410 ASVG festgestellt, dass DI XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, für die in der Anlage mit der näheren Bezeichnung „Aufstellung Beitragsdifferenzen“ und dem Bezug habenden Prüfbericht vom 09.04.2020 genannte Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , für die dort a... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...