Entscheidungsgründe: Der bei der Klägerin pflichtversicherte Christian P***** erlitt am 18. März 2004 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer jenes PKWs, dessen Lenker den Unfall verschuldete. Christian P***** war nach dem Unfall zur Rehabilitation in T*****. Im Rahmen einer Teambesprechung, bei der neben dem verletzten Versicherten und den behandelnden Ärzten auch Rehabilitationsberater, Bedienstete der PVA und des AMS, anwesend war... mehr lesen...