Entscheidungen zu § 271 Abs. 2 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2012/9/10 10ObS82/12z, 10Obs116/12z, 10ObS96/12h

Norm: ASVG §658 Abs2 Z1ASVG §271 Abs2
Rechtssatz: Gegen die ersatzlose und ohne Übergangsregelung erfolgte Aufhebung der Bestimmung des § 271 Abs 2 ASVG (besondere Invaliditätspension für Witwen) bestehen - insbesondere im Hinblick auf § 258 ASVG sowie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten - keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 82/12z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.2012

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