Begründung: Mit der vorliegenden Klage wendet sich der Kläger gegen die Ablehnung seines Antrags auf Berufsunfähigkeitspension durch die beklagte Partei. Diese Ablehnung ist im Revisionsverfahren nur noch insoweit strittig, als sie von den Vorinstanzen mit seiner Verweisbarkeit auf kaufmännische Tätigkeiten wie Telefonverkäufer oder Fakturist begründet wird. Der am 3. 4. 1951 geborene und zum Stichtag 1. 9. 2006 56 Jahre alte Kläger erlernte nach Abschluss der Pflichtschule von 19... mehr lesen...
Norm: ASVG §14 Abs1ASVG §245ASVG §273
Rechtssatz: Im allgemeinen ist bei der Bestimmung des Verweisungsfeldes von der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit auszugehen (SSV-NF 1/68, 2/73); dies jedoch nur, wenn sie eine Tätigkeit war, die ihrem Inhalt nach (vgl SSV-NF 3/2) gemäß § 14 Abs 1 ASVG die Versicherungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet. Der Versicherte darf nämlich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, ... mehr lesen...