Norm: ASVG §135 Abs5B-KUVG §69 Abs2KrankenO der BVA Pkt33Satzung der nö Gebietskrankenkasse §45 Abs4
Rechtssatz: Pkt 33 der Krankenordnung war eine Durchführungsbestimmung zu § 69 Abs 2 B-KUVG. Sind die Voraussetzungen für einen im Gesetz eingeräumten Anspruch in einer Verordnung näher determiniert beziehungsweise finden sich in dieser diesbezügliche Beschränkungen, so ist der Anspruch auf der Grundlage der Verordnung zu prüfen. Solange eine wi... mehr lesen...