Norm: ASVG §120 Abs2
Rechtssatz: Durch § 120 Abs 2 ASVG soll erreicht werden, daß in den Fällen einer Organtransplantation ein Leistungsanspruch des Organspenders aufgrund des Versicherungsfalles der Krankheit gegenüber seinem Krankenversicherungsträger besteht. Was den Eintritt des Versicherungsfalles betrifft, so sind nach den Gesetzesmaterialien unter der ersten ärztlichen Maßnahme bereits die Voruntersuchungen zu verstehen, die klären soll... mehr lesen...