Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: In den Bewertungsakt, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Ziele zu erbringen sind, sind neben den Kosten insbesondere auch die ausreichende Qualität und Quantität sowie finale Aspekte der Behandlung als Ausdruck der Zweckmäßigkeit einzubeziehen. Entscheidende Bedeutung bei der Abwägung zwischen den Interessen des Individ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: Selbst wenn für den einzelnen wichtige Bedürfnisse tangiert sein können, handelt es sich bei der Kohabitationsfähigkeit nach den herrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen doch nicht um "lebenswichtige persönliche Bedürfnisse", deren Ermöglichung § 133 Abs 2 ASVG für den Anspruch auf Heilmittelgewährung voraussetzt. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: In den Bewertungsakt, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Ziele zu erbringen sind, sind neben den Kosten insbesondere auch die ausreichende Qualität und Quantität sowie finale Aspekte der Behandlung als Ausdruck der Zweckmäßigkeit einzubeziehen. Entscheidende Bedeutung bei der Abwägung zwischen den Interessen des Individ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: Selbst wenn für den einzelnen wichtige Bedürfnisse tangiert sein können, handelt es sich bei der Kohabitationsfähigkeit nach den herrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen doch nicht um "lebenswichtige persönliche Bedürfnisse", deren Ermöglichung § 133 Abs 2 ASVG für den Anspruch auf Heilmittelgewährung voraussetzt. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASVG §116ASVG §117 Z2ASVG §193
Rechtssatz: Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers des ASVG soll die österreichische soziale Krankenversicherung den Heilbedarf des Versicherten in der Form der Sachleistungen decken. Dabei verschafft der Sozialversicherungsträger dem Versicherten die Heilbehandlung über eigene Einrichtungen zu deren Lasten oder über seine Vertragspartner gegen direkte Verrechnung der Kosten mit dem Vertragspartner. Geldlei... mehr lesen...
Norm: ASVG §116ASVG §117 Z2ASVG §193
Rechtssatz: Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers des ASVG soll die österreichische soziale Krankenversicherung den Heilbedarf des Versicherten in der Form der Sachleistungen decken. Dabei verschafft der Sozialversicherungsträger dem Versicherten die Heilbehandlung über eigene Einrichtungen zu deren Lasten oder über seine Vertragspartner gegen direkte Verrechnung der Kosten mit dem Vertragspartner. Geldlei... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z2ASVG §151
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anstaltspflege ist die Verwirklichung des Versicherungsfalls der Krankheit, also das Vorliegen von Krankheit in sozialversicherungsrechtlichem Sinn. Entscheidungstexte 10 ObS 315/00x Entscheidungstext OGH 22.05.2001 10 ObS 315/00x European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z2ASVG §151
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anstaltspflege ist die Verwirklichung des Versicherungsfalls der Krankheit, also das Vorliegen von Krankheit in sozialversicherungsrechtlichem Sinn. Entscheidungstexte 10 ObS 315/00x Entscheidungstext OGH 22.05.2001 10 ObS 315/00x European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z4ASVG §120 Abs1 Z3ASVG §157
Rechtssatz: Es besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft, wenn die Mutter bloß zur Zeit der Entbindung, nicht aber zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles nach § 120 Abs 1 Z 3 ASVG versichert war. Der Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft ist mit acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung festgelegt. Sämtliche Leistungen... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z4ASVG §120 Abs1 Z3ASVG §157
Rechtssatz: Es besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft, wenn die Mutter bloß zur Zeit der Entbindung, nicht aber zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles nach § 120 Abs 1 Z 3 ASVG versichert war. Der Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft ist mit acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung festgelegt. Sämtliche Leistungen... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z4ASVG §131ASVG §148 Z3ASVG idF vor dem 2.SRÄG 1996 §150 Abs2ASVG §159
Rechtssatz: Ebenso wie eine Wöchnerin für die Zeit der Unterbringung in einer Krankenanstalt ärztlichen Beistand, Heilmittel und Heilbehelfe nicht neben den Kosten der Anstaltsunterbringung begehren kann, kann sie nicht die Kosten der Beiziehung einer Hebamme gesondert begehren. Alle diese Leistungen sind Teil der Anstaltspflege (insgesamt) und mit der Leistu... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z4 litaASVG §117 Z4 litbASVG §117 Z4 litc
Rechtssatz: § 117 Z 4 lit c ASVG ist nicht kumulativ zu den vorstehenden lit a und b leg cit zu sehen, sondern - soweit zeitliche Deckung besteht - alternativ. Entscheidungstexte 10 ObS 58/98x Entscheidungstext OGH 10.03.1998 10 ObS 58/98x European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z4ASVG §131ASVG §148 Z3ASVG idF vor dem 2.SRÄG 1996 §150 Abs2ASVG §159
Rechtssatz: Ebenso wie eine Wöchnerin für die Zeit der Unterbringung in einer Krankenanstalt ärztlichen Beistand, Heilmittel und Heilbehelfe nicht neben den Kosten der Anstaltsunterbringung begehren kann, kann sie nicht die Kosten der Beiziehung einer Hebamme gesondert begehren. Alle diese Leistungen sind Teil der Anstaltspflege (insgesamt) und mit der Leistu... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z4 litaASVG §117 Z4 litbASVG §117 Z4 litc
Rechtssatz: § 117 Z 4 lit c ASVG ist nicht kumulativ zu den vorstehenden lit a und b leg cit zu sehen, sondern - soweit zeitliche Deckung besteht - alternativ. Entscheidungstexte 10 ObS 58/98x Entscheidungstext OGH 10.03.1998 10 ObS 58/98x European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z2ASVG §131 Abs1ASVG §133 Abs1ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Versicherte an einer schweren, lebensbedrohenden Krankheit (hier: aplastische Anämie) leidet und eine Knochenmarktransplantation medizinisch indiziert ist, so ist die Gewebstypisierung seiner Geschwister nach dem Stand der anerkannten medizinischen Wissenschaft unumgänglich, um eine zweckmäßige Krankenbehandlung durchzuführen. Die Untersuchung der Geschwister des ... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z2ASVG §131 Abs1ASVG §133 Abs1ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Versicherte an einer schweren, lebensbedrohenden Krankheit (hier: aplastische Anämie) leidet und eine Knochenmarktransplantation medizinisch indiziert ist, so ist die Gewebstypisierung seiner Geschwister nach dem Stand der anerkannten medizinischen Wissenschaft unumgänglich, um eine zweckmäßige Krankenbehandlung durchzuführen. Die Untersuchung der Geschwister des ... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z3ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139
Rechtssatz: Das Krankengeld soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen - Lohnersatzfunktion. Das Krankengeld steht daher nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...