Begründung: Die am 18. 5. 1944 geborene Klägerin erlitt am 28. 5. 1961 im elterlichen Haus einen Unfall (Sturz vom Dachboden), bei dem sie schwer verletzt wurde. Mit Bescheid vom 6. 3. 1962 lehnte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Entschädigung aus Anlaß dieses Unfalles mit der
Begründung: ab, daß dieser mit den betrieblichen Obliegenheiten der Klägerin als Kellnerlehrling im elterlichen Betrieb in keinem ursächlichen Zusammenhang gestanden sei. Dieser Bescheid wu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15.April 1996 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mahnklage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei "als Träger der Sozialhilfe" die Zahlung von S 84.056,20 sA aus dem Titel der Rückforderung von zu Unrecht bezogener Ausgleichszulage des bei der klagenden Partei versicherten Waisenpensionisten Franz K*****, die der beklagten Partei für den Zeitraum 1990 und 1991 in der Klagshöhe zugekommen sei. Dazu erstattete die klagende Par... mehr lesen...
Norm: ASVG §106 Abs1ASVG §107 Abs1BSVG §71 Abs1BSVG §72 Abs1
Rechtssatz: Zu Unrecht erbrachte Geldleistungen können auch von anderen Personen als den primär Anspruchsberechtigten (Versicherten) zurückgefordert werden können, wenn sie Zahlungsempfänger im Sinne des § 71 Abs 1 BSVG (§ 106 Abs 1 ASVG) sind. Entscheidungstexte 10 ObS 95/97m Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 95/... mehr lesen...