Norm: KartG 1988 §80 Z4KartG 2005 §91
Rechtssatz: In der Sache bereits abgeschlossene Verfahren hinsichtlich der Gebührenbemessung sind im Rahmen der Übergangsbestimmungen des KartG 2005 den nicht fortzusetzenden Verfahren gleichzuhalten und ist dementsprechend nach § 91 KartG 2006 weiter das KartG 1988 anzuwenden. Entscheidungstexte 16 Ok 2/06 Entscheidungstext OGH 04.07.20... mehr lesen...