Entscheidungen zu § 86 KartG 2005

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2006/7/4 16Ok2/06

Norm: KartG 1988 §86
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 86 KartG kann nicht abgeleitet werden, dass in jenen Fällen, in denen das Verfahren durch Vergleich beendet wird, für den bis dahin aufgetretenen Verfahrensaufwand keine gerichtliche Gebühr im Sinne der §§ 80 und 84 KartG 1988 zu bestimmen wäre. Entscheidungstexte 16 Ok 2/06 Entscheidungstext OGH 04.07.2006 16 Ok 2/06 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.2006

TE OGH 1999/12/20 16Ok8/99

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Entscheidung | OGH | 20.12.1999

RS OGH 1999/12/20 16Ok8/99, 16Ok2/06

Norm: KartG §82 Z3KartG 1988 §84KartG 1988 §86
Rechtssatz: Die Rahmengebühr fällt an, gleich auf welche Weise das Verfahren erledigt wird. Es kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er in bestimmten Fällen zwar eine Zahlungspflicht in der Sache statuierte, diese aber dann daran scheitern lassen wollte, dass er keine zahlungspflichtige Person benennt; als solche kann in Fällen, in dem dem Feststellungsantrag des Antragstellers stattg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1999

Entscheidungen 1-3 von 3