Begründung: Von den ca 4400 Taxis in Wien haben zwei Drittel Funkverträge mit den Funktaxizentralen der Erst- bis Drittantragsgegner und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden Antragsgegner), darunter seit 1992 auch die Antragstellerin und gefährdete Partei (im Folgenden Antragstellerin). Die Funktaxizentrale der Erstantragsgegnerin bietet dabei bereits seit 1985 die Beförderung von Sachen (Botenfahrten) zu Zonentarifen an, wobei das Pauschalentgelt für die erste Zone S 120,- f... mehr lesen...