Norm: KartG §9KartG §17KartG §29KartG §30
Rechtssatz: Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme durch einen im Kartellrecht erfahrenen Rechtsberater auf gesicherter Tatsachengrundlage aufgrund eines umfassenden Prüfungsauftrags kann grundsätzlich den für die Verhängung einer Geldbuße erforderlichen Schuldvorwurf ausräumen und zur Bußgeldimmunität führen, sofern ein Fehler bei der Rechtsberatung nicht offensichtlich war und durch Verglei... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §17V zu §17 KartG 1988 §1 Z1 litaV zu §17 KartG 1988 §1 Z1 litd
Rechtssatz: Ist eine gemeinsame Transportlogistik in Verbindung mit einer Exklusivbindung an den Bezug von Transportleistungen vereinbart, liegt keine zwischenbetriebliche Zusammenarbeit im Sinne der Verordnung zu § 17 KartG (BGBl 1989/185) vor, die von der Anwendung des Kartellgesetzes ausgenommen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...