Norm: WEG 2002 §6 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Bescheinigung der Baubehörde oder das Gutachten des Sachverständigen (§ 6 Abs 1 Z 2 WEG 2002) hat nur eine Auflistung aller WE-tauglichen Objekte zu enthalten, die rechtliche Beurteilung der Begründbarkeit von Wohnungseigentum hat das Gericht selbständig zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 311/03a Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 311/03a ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §6 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Bescheinigung der Baubehörde oder das Gutachten des Sachverständigen (§ 6 Abs 1 Z 2 WEG 2002) hat nur eine Auflistung aller WE-tauglichen Objekte zu enthalten, die rechtliche Beurteilung der Begründbarkeit von Wohnungseigentum hat das Gericht selbständig zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 311/03a Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 311/03a ... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §3 Abs2WEG 1975 §5WEG 1975 §6 Abs1WEG 1975 §26 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Neufestsetzung des Nutzwerts, die sich nicht am zivilrechtlichen Titel orientiert, sondern diesen in Frage stellt, kommt nicht in Betracht. In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG ist keine Korrektur vertraglicher Vereinbarungen aufgrund von Erklärungsmängel oder Willensmängeln, möglich. Eine Korrektur ist nur dort denkbar, wo die vertragliche Vereinb... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §5 Abs1WEG 1975 §6 Abs1
Rechtssatz: Eine dreißig Quadratmeter große Terrasse ist gemäß § 6 Abs 1 WEG nicht bei der Berechnung der Nutzfläche, sondern (gemäß § 5 Abs 1 WEG) durch einen Zuschlag bei der Nutzwertermittlung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 2346/96b Entscheidungstext OGH 28.01.1997 5 Ob 2346/96b S... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der im Wohnungseigentum der belangten Stadtgemeinde stehenden Wohnung Nr.20 in der Wohnungseigentumsanlage An-der-Lan-Straße Nr.54 in Innsbruck. Ihrer Ausstattung nach ist diese Wohnung der Ausstattungskategorie A gemäß § 16 Abs 1 Z 1 MRG zuzuordnen. Die Vermieterin schrieb am 25.1.1982 dem antragstellenden Hauptmieter den Erhaltungsbeitrag nach § 45 MRG auf der Grundlage einer Wohnnutzfläche von 93,45 m 2 unter Einbeziehung eines als... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2WEG §6 Abs1WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Unabhängig von der konkreten Nutzungsmöglichkeit ist nur ein an einer Seite offener sonst aber an fünf Seiten von Mauerwerk oder ähnlich massiver Begrenzungswand umgebener Raum (Loggia) bei der Nutzungsflächenberechnung einzubeziehen und nicht als "offener Balkon" auszuscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 26/85 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2WEG §6 Abs1WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Unter einer in die Nutzfläche einzurechnenden "Loggia" wird ein nach vorne offener, von seitlichen Wänden, einem Boden und einer Decke begrenzter Raum (also ein zumindest fünfseitig umbauter Raum) verstanden, der meist in das Gebäude eingeschnitten ist und dessen nach außen freie Öffnung durch ein Geländer oder eine Brüstung abgegrenzt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Wohnhausanlage in Wien 4, M-Straße 27, besteht aus zwei Stiegen mit insgesamt 35 Wohnungen und einem Geschäftslokal. Im Keller und Erdgeschoß befinden sich 31 Autoeinstellplätze. Im Hof sind 18 PKW-Abstellplätze angelegt worden. Die Antragsgegner brachten im Rahmen des Verfahrens wegen Festsetzung der Nutzwerte bezüglich der obgenannten Liegenschaften vor, daß eine Zuweisung des Hofes samt den darin befindlichen Kfz-Abstellplätzen sowie der Hauseinfahrt bezüglich der darin befin... mehr lesen...