Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §5WEG 1975 §12WEG 2002 §5WEG 2002 §6WEG 2002 §8
Rechtssatz: Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung. Entscheidungstexte 5 Ob 184/03z Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §3 Abs2WEG 1975 §5WEG 1975 §6 Abs1WEG 1975 §26 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Neufestsetzung des Nutzwerts, die sich nicht am zivilrechtlichen Titel orientiert, sondern diesen in Frage stellt, kommt nicht in Betracht. In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG ist keine Korrektur vertraglicher Vereinbarungen aufgrund von Erklärungsmängel oder Willensmängeln, möglich. Eine Korrektur ist nur dort denkbar, wo die vertragliche Vereinb... mehr lesen...
Norm: WEG §5WEG §19 Abs3 Z1
Rechtssatz: Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines A... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Eigentumswohnhaus S*****straße 51 in ***** Linz, an der nach der Festsetzung der Jahresmietwerte iSd § 2 WEG 1948 mit Entscheidung der Mietkommission vom 13. November 1951 durch die Verbücherung zu TZ 5632/55 das Wohnungseigentum begründet worden war. Die Organisation hatte die Liegenschaft mit dem Kaufvertrag vom 7. Juni 1951 erworben und die Baubewilligung vom 2. November 195... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. Mai 1988 beim Erstgericht erhobenen Klage begehrte Salo B*** gegenüber den beklagten Parteien die Feststellung, sie hätten mit den Kaufverträgen vom 8.Juli 1975, 30. Juni 1977 bzw. 4.Juli 1977 und (auf Grund) des zwischen dem Kläger und Hermann T*** abgeschlossenen Kaufvertrages lediglich das Wohnungseigentum an den in den Kaufverträgen angeführten Wohnungen samt Zubehör des Hauses in der Türkenschanzstraße 19 und Sternwartestraße 68 erworben, ihnen sei ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §9 Abs3WEG 2002 §10WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Festsetzung der Nutzwerte hat in einem jeder Dispositionsbefugnis der Parteien entzogenen, jedoch auf Antrag einzuleitenden Verfahren für alle als Wohnungseinheiten in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft ausgehend von der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechend der konk... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 17. März 1983 beim Magistrat Graz eingebrachten Antrag begehrte die G*** A*** Wohnbaugesellschaft mbH als Wohnungseigentumsorganisator und grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 868 KG Jakomini die Festsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs. 1 WEG 1975 für die auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnhäuser Graz, Hafnerriegel 5, 7, 9 und 11. "Das errichtete Gebäude" umfasse 84 Wohnungen. Für die 76 im Untergeschoß errichteten PKW-Einstellplätze werde k... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §6
Rechtssatz: Das Zubehör ist in die Nutzfläche nicht einzubeziehen, sondern kann bei der Nutzwertberechnung nur als Zuschlag Berücksichtigung finden. Entscheidungstexte 5 Ob 21/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 21/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083248 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs2WEG 2002 §8 Abs1WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Grundlage der Nutzwertfestsetzung gemäß §§ 3 ff, 26 Abs 1 Z 1 WEG 1975 ist die der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechende konkrete Widmung; der Außerstreitrichter (die Schlichtungsstelle: § 26 Abs 3 WEG 1975) hat diese Rechtslage von Amts wegen als Vorfrage zu prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Eine Verweisung der Parteien des Nutzwertfestsetzungsverfahrens auf den streitigen Rechtsweg ist nicht zulässig (§ 26 Abs 2 Z 6 WEG 1975 in der hier noch anzuwendenden Fassung vor dem Inkrafttreten des MRG; ebenso § 26 Abs 2 WEG 1975 nF in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 20 MRG). Entscheidungstexte 5 Ob 22/85 Entscheidungstext OGH 30.04.1... mehr lesen...