Begründung: Die A***** GmbH, von der der Antragsteller sein Eigentumsrecht ableitet, war vor der
Begründung: von Wohnungseigentum Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (TZ 1510/2007), an der zu TZ 1765/2007 die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 42 WEG 2002 einschließlich des namentlich genannten Treuhänders angemerkt war. Weiters war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG zu TZ 2873/2007 i... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24a Abs2WEG 1975 §24a Abs3WEG 2002 §40 Abs2WEG 2002 §40 Abs4
Rechtssatz: Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG bewirkt, dass in der Folge die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts im Rang dieser Anmerkung auch dann verlangt werden kann, wenn die Liegenschaft nach dieser Anmerkung belastet worden ist. Auf fristgerechtes Ansuchen ist die Löschung der Eintragungen zu verfügen, die nach Überreic... mehr lesen...