Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil zur Frage des Beginns der Präklusionsfrist für Betriebskosten nach dem MRG im Falle des Bestehens von Wohnungseigentum an der vermieteten Wohnung keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichts richtet sich der Revisionsrekurs des Antragsgegners wegen Mangelhaftigkeit... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des am 16. 6. 2008 eingeleiteten Verfahrens ist die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung des Antragstellers als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage zum 31. 12. 2007 mangels gültiger Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Der Einschreiter war als Rechtsvorgänger der 8.-Antragsgegnerin bis zum 9. 5. 2008 bücherlicher Mit- und Wohnungseigentümer der Anlage. Er verfügte über die Mehrheit der Anteile und war der Initiator der strittigen Künd... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin und die Zweitantragsgegnerin sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft *****. Mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin ist unter anderem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 15 verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin Wohnungseigentum am Geschäftslokal Top Nr 4/5. Wohnungseigentum wurde 2001 begründet. Die Erstantragstellerin ist seit 1994 Hauptmieterin der Objekte Top 4, 4a und 5, der Zweitantragsteller ist Mieter der Top Nr 15, wobei sein Mie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §4 Abs1
Rechtssatz: § 4 Abs 1 WEG 2002 ordnet einen gesetzlichen Vertragsübergang auf den Wohnungseigentümer mit der
Begründung: von Wohnungseigentum an dem vermieteten Objekt an. Die wesentliche Konsequenz dieses Vertragsübergangs ist, dass ab seinem Eintritt für die Geltendmachung sämtlicher aus dem Mietverhältnis resultierender Ansprüche (vorbehaltlich der Sonderregelungen der Abs 2 und 3 leg cit) ausschließlich der einzelne W... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist auf Grund des Mietvertrags vom 18. 12. 1999 seit 1. 1. 2000 Hauptmieter der Wohnung Top 11 im Haus E*****Gasse ***** (EZ *****). Der vereinbarte Hauptmietzins beträgt netto 40.000 Schilling (= 2.906,91 Euro). Zur Zeit des Mietvertragsabschlusses bestand an der Liegenschaft schlichtes Miteigentum; Wohnungseigentum wurde erst im Jahre 2001 zu TZ 4669/2001 begründet. Die Erstantragsgegnerin ist seither Wohnungseigentümerin der Wohnung Top 11. Der An... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat mit Mietvertrag vom 18. 12. 1999 die Wohnung top Nr. 11 im Haus ***** von der KR-*****-Gesellschaft mbH per 1. 1. 2000 gemietet. Zum damaligen Zeitpunkt war Wohnungseigentum noch nicht begründet, es lag schlichtes Mieteigentum vor. Bei der gegenständlichen Wohnung handelt es sich um einen 1995 ausgebauten Dachboden, dessen Nutzfläche ca. 240 m2 beträgt. Außerdem sind zwei Terrassen mit einer Fläche von insgesamt ca. 70 m2 damit verbunden. Der Dach... mehr lesen...
Norm: MRG idF WE-BeglG 2002 §2 Abs1WEG 2002 §4 Abs1WEG 2002 §52WEG 2002 §56 Abs5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 56 Abs 5 WEG 2002 ist eine Spezialvorschrift für Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG. § 56 Abs 5 WEG 2002 und § 4 WEG 2002 sind auch dann anzuwenden, wenn die WE-
Begründung: vor dem 1. 7. 2002 erfolgte. Die Novellierung des § 2 Abs 1 dritter Satz MRG durch das WE-BeglG 2002 trat mit 1. 7. 2002 in Kraft. Eine spezifische Übergangsregelung f... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das angefochtene Berufungsurteil folgt der oberstgerichtlichen Entscheidung 3 Ob 43/99s, die einen vergleichbaren Fall zum Gegenstand hatte. Auch dort wurde von der klagenden Partei, die den Beklagten ein Einfamilienhaus vermietet hatte, mit der Behauptung, die Mieter hätten die Unterfertigung eines befristeten schriftlichen Mietvertrages zugesagt, die Unterfertigung eines betreffenden schriftlichen Mietvertrages begehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten haben, als sie noch zu je einem Drittel grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem (Zweifamilien-)Haus ***** waren, mit den Klägern am 20. 8. 1995 eine als Kaufvertrag bezeichnete Vereinbarung mit folgenden für diesen Rechtsstreit bedeutsamen Regelungen abgeschlossen: "I. Die Verkäufer (zweit- und drittbeklagte Partei) sind zu je 1/3 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, mit dem Grundstück 111/16 LN u... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. In diesem Haus befindet sich ein Aufzug, der vom Erdgeschoß bis zum Dachgeschoß, jedoch nicht in das Kellergeschoß führt. Die Aufteilung der Liftbetriebskosten auf die einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer erfolgt mangels besonderer Regelung nach dem Nutzwertschlüssel (die genauen Zahlen sind dem erstinstanzlichen Sachbeschluß zu entnehmen). Dadurch erachte... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer des Hauses ***** (6,3802 %). Mit seinem Miteigentumsanteil ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 19 verbunden. Die Antragsgegnerin ist zu 3,8719 % Miteigentümerin dieses Hauses. Der Antragsteller habe sich im Herbst 1990 an die Hausverwalterin mit dem Ersuchen gewandt, ihm zu gestatten, auf dem Dach des Hauses eine Parabolantenne zum Zweck des Empfanges der SAT-Fernsehprogramme anzubringen. Eine Abstimmung unter den Miteige... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4 Abs1WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §10 Abs1WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Da alle Miteigentümer und Wohnungseigentümer der Liegenschaft von der Neufestsetzung der Nutzwerte betroffen sind, ist jeder von ihnen im Sinne des § 4 Abs 1 Satz 1 WEG berechtigt, den entsprechenden Antrag nach § 26 Abs 1 Z 1 und Abs 3 WEG zu stellen. Entscheidungstexte 5 Ob 153/86 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4 Abs1WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: Parteistellung im Parifizierungsverfahren hat nur derjenige, der nach dem Grundbuchstand im Zeitraum des erstinstanzlichen Parifizierungsverfahren bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft ist. Entscheidungstexte 5 Ob 27/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1977 5 Ob 27/77 Veröff: MietSlg 29546 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4 Abs1WEG 1975 §17 Abs1WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs1 Z5WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs2 Z5ZPO §477 Abs1 D4
Rechtssatz: Auch in einem auf § 19 Abs 2 Z 2 WEG gegründeten Verfahren (Änderung des Verteilungsschlüssels) haben alle Miteigentümer Parteistellung; sie können in diesem Verfahren, das die Sonderinteressen der einzelnen Miteigentümern betrifft, nicht durch den Verwalter vertreten werden, weil dieser die Interes... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §2WEG 1975 §4 Abs1WEG 1975 §26 Abs2 Z9
Rechtssatz: Zur Antragstellung gemäß § 2 WEG 1948 ist ein Wohnungseigentumsvertrag nicht Voraussetzung. Bei der Erstparifizierung ist davon auszugehen, daß der Antrag nicht grundlos erhoben und tatsächlich Wohnungseigentum angestrebt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 70/75 Entscheidungstext OGH 20.05.1975 5 Ob 70/75 Veröff: Mi... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §2WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §4 Abs1WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs2 Z9WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein (Neuparifizierungsverfahren) Parifizierungsverfahren nach § 2 WEG 1948 berührt alle Miteigentümer der Liegenschaft; diese sind nötigenfalls sogar von Amts wegen dem Verfahren als Beteiligte beizuziehen (so auch schon MietSlg 6079, 17701). Entscheidungstexte 5 Ob 217/70 ... mehr lesen...