Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1998/9/29 5Ob88/98x, 5Ob90/03a, 5Ob151/06a, 1Ob11/12t

Norm: WEG 1975 §23 Abs1aWEG 2002 §37 Abs1
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, nach der auch vor Erwirkung der Anmerkung der beabsichtigten
Begründung: von Wohnungseigentum, bzw unabhängig von einer solchen Anmerkung, Zahlungen an einen Treuhänder auf ein Treuhandkonto - somit nicht in die Verfügungsmacht des Wohnungseigentumsorganisators - zu leisten sind, ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 88/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1998

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