Begründung: Die Mutter des Ehemanns der Klägerin wurde mit Urteil vom 3. April 2007 wegen des unleidlichen Verhaltens des in der Eigentumswohnung wohnenden Sohnes aus der Mieteigentumsgemeinschaft ausgeschlossen. Die beklagten Wohnungseigentümer betreiben zur Durchsetzung des Ausschlusses die Zwangsversteigerung. Nach Bewilligung der Zwangsversteigerung (Beschluss vom 25. Februar 2008) schenkte die verurteilte Wohnungseigentümerin die Liegenschaftsanteile samt Eigentumswohnung ihr... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgGBG §16WEG 1975 §22 Abs3WEG 2002 §36 Abs4WEG 2002 §36 Abs6
Rechtssatz: Zweck der Anmerkung der Ausschlussklage ist, die oftmals beklagten Vereitelungsmöglichkeiten der Ausschließung eines Miteigentümers aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft einzudämmen. Offenbar sollte verhindert werden, dass der auf Ausschluss aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft Geklagte seinen Liegenschaftsanteil während des Prozesses an einen Strohmann verka... mehr lesen...
Norm: GBG §16WEG 1975 §22 Abs3WEG 2002 §36 Abs4
Rechtssatz: Das allein maßgebliche Klammerzitat "§ 61 GBG 1955" in § 22 Abs 3 WEG deutet darauf hin, daß der Gesetzgeber mit der Anmerkung der Ausschlußklage im Grundbuch und der damit bewirkten Beseitigung des grundbücherlichen Gutglaubensschutzes die Vollstreckung des der Ausschlußklage stattgebenden Urteils auch gegen den Rechtsnachfolger des Verpflichteten ermöglichen wollte. ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KWEG 1975 §22WEG 2002 §36 Abs4
Rechtssatz: Dem beklagten Wohnungseigentümer obliegt der Entlastungsbeweis, alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Abstellung der Mißstände ausgeschöpft zu haben. Entscheidungstexte 5 Ob 139/94 Entscheidungstext OGH 13.01.1995 5 Ob 139/94 3 Ob 31/03k Entscheidungstext ... mehr lesen...