Norm: WEG idF 3. WÄG §26 Abs2WEG §13 Abs2
Rechtssatz: § 13 Abs 2 WEG ist auf Fragen der Zustimmung zur Errichtung eines Schanigartens auf einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht analog anzuwenden, weshalb ein diesbezügliches ausserstreitiges Verfahren gemäß § 26 Abs 2 WEG nicht möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 334/99z Entscheidungstext OGH 25.01.2000 5 Ob 334/99z Veröff: ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG 1975 §26 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Die Festsetzung eines abweichenden Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Liftkosten nach billigem Ermessen des Außerstreitrichters bedarf eines alle Anteilseigner erfassenden Verteilungsschlüssels, welcher Feststellungen über die Lage aller Objekte im Haus sowie deren Anteil an der objektiv möglichen Nutzung der Liftanlage erfordert. Im Verfahren ... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §13 Abs3WEG idF 3.WÄG §13a Abs1WEG idF 3.WÄG §13b Abs4WEG §13cWEG idF 3.WÄG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §24 Abs7WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1. Bei der Durchsetzung von Individualrechten oder Minderheitsrechten, wozu auch die Überprüfung der Willensbildung der Wohnungseigentümer zu zählen ist, sind Antragsgegner nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche, sondern diejenigen Wohnungse... mehr lesen...
Norm: ZPO §193MRG §37 Abs3WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Die gemäß § 26 Abs 2 WEG anzuwendenden Verfahrensregeln des § 37 Abs 3 MRG sehen einen Schluß der Verhandlung nicht ausdrücklich vor. Auch wenn das im Msch-Verfahren geltende Neuerungsverbot (ImmZ 1988, 312; WoBl 1992, 126/92) die analoge Anwendung des § 193 ZPO nahelegt, ist es nicht unvertretbar, mangels protokollierten Schlusses der Verhandlung bei der Prüfung der Antragslegitimation au... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13bWEG 1975 §18WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs2 Z7WEG 2002 §21WEG 2002 §24WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1. Dem Verwalter kommt in dem die Willensbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst betreffenden Verfahren (§ 26 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13b WEG) über seine Kündigung keine Parteistellung zu. Durch den Akt der Willensbildung sind die Interessen de... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3 Z3WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: Einem überstimmten Minderheitseigentümer kommt auch ohne eigene Antragstellung im Sinne des § 14 Abs 3 WEG - in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 4 WEG Parteistellung zu, weil die Genehmigung der Maßnahme (insbesondere im Fall des § 14 Abs 3 Z 3 WEG) zu einer Kostenbelastung auch des überstimmten Miteigentümers führen kann. ... mehr lesen...