Norm: ZPO §14 BcWEG 1975 §25
Rechtssatz: Hat eine Liegenschaft mehrere Miteigentümer, so werden diese in Beziehung auf das Ganze "für eine einzige Person angesehen" (§ 361 ABGB). Diese Verschmelzung mehrerer Miteigentümer zu einer einheitlichen Streitpartei ist bei einer Klage nach § 25 Abs 1 WEG dadurch geboten, daß ein ausschließliches (also allseitig wirksames) Sondernutzungsrecht des Klägers an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen selbst... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §25
Rechtssatz: Die Klage nach § 25 WEG setzt nur voraus, dass der Kläger Wohnungseigentumsbewerber im Sinne des § 23 Abs 1 WEG ist, dass er die ihm vereinbarungsgemäß obliegenden Leistungen an Grundkosten, Baukosten und sonstigen Kosten, die bis zur Vollendung der Bauführung zu entrichten waren, erbracht hat, dass er sich auf eine gültige Vereinbarung berufen kann, die den Wohnungseigentumsor... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG §23 Abs2WEG §25
Rechtssatz: Eine Punktation mit hinreichend genauer Bezeichnung des Wohnungseigentumsobjektes und der vom Wohnungseigentumsbewerber zu erbringenden Leistungen vermag Erfüllungsansprüche im Sinne des § 23 Abs 2 WEG zu begründen. Sie zeichnet sich, dadurch aus, dass die Parteien die Hauptpunkte der Einigung (hier: Wohnungseigentumsobjekt, Preis und Verschaffungspflicht bzw Übernahmspflicht) schriftlich festlegen... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 BEO §381 Z2 DWEG §23WEG §25
Rechtssatz: Die Gefährdung des Anspruchs im Sinne des § 381 Z 1 oder Z 2 EO ist durch Glaubhaftmachung konkreter Tatsachen darzutun; gerade beim Wohnungseigentumsbewerber, dem das Gesetz besondere Hilfe bei der Durchsetzung seines Eigentumsverschaffungsanspruches angedeihen lässt, weil er sich fast zwangsläufig in einer Gefahrensituation befindet, wird man sich daher mit der Bescheinigung einer Erklä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 26 Abs 2 Z 3 WEG kommt sämtlichen Antragsgegnern Parteistellung zu, da durch den auf § 15 Abs 1 Z 1 WEG gestützten Antrag, der Wohnungseigentumsgemeinschaft die Durchführung von Erhaltungsarbeiten aufzutragen, die Interessen aller Mit- und Wohnungseigentümer unmittelbar berührt werden. Dieses besondere Rechtsverhältnis verbindet die Antragsgegner zu einer notwendigen Streitgenossenschaft (vgl MietSlg 20.676; Mi... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind seit 23.6.1982 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 838 der KG D***** und Eigentümer der Wohnungen 2 und 3 in dem weitere 2 Eigentumswohnungen umfassenden Haus L*****straße 21. Mit ihrem Wohnungseigentumsrecht ist auch eine Nutzung an dem zur benachbarten Liegenschaft des Klägers EZ 837 der KG O***** mit dem Haus W*****straße 81 angrenzenden Garten verbunden. Die EZ 838 ist auf Grund eines bücherlich einverleibten Vertrages vom 7.3.1973 dienende Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 99.450 DM sA wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung der laut Grundbuchsstand im Eigentum des Verpflichteten stehenden 54/456-Anteile an einer Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist, bewilligt. Acht der übrigen neun im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer und Wohnungseigentümer erheben nur gegen die betreibende Partei eine Exszindierungsklage und beantragen, gestützt auf diese Klage, die Aufschiebung des Zwangsverst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verwalterin des Wohnungseigentumsobjektes in ***** Wien, G*****gasse 14, an dem der Beklagte als Wohnungseigentümer mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Wohnung Nr.5 beteiligt ist. Sie hat über Weisung des in allen Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen vorgesehenen Verwaltungsbeirates, dessen Bestellung vereinbarungsgemäß erfolgte, Maßnahmen zur "Heizkostenumstellung" (gemeint ist möglicherweise die Umstellung des Heizsystems), Fenstersa... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemeinsam mit seiner Ehegattin Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1655 KG Kleinmünchen. Die Antragsgegnerin ist Hausverwalterin dieser Liegenschaft. Mit dem von Franz Rupert S*** allein erhobenen Antrag begehrte der Antragsteller mit der Behauptung, die Antragsgegnerin habe ihrer gesetzlichen Verpflichtung, für das Jahr 1990 eine Vorschau zu legen (§ 17 Abs 2 Z 2 WEG) bisher nur unzureichend entsprochen, die Antragsgegnerin schuldig z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Ehegattenwohnungseigentümer der im 1. Stock des Hauses Wien 19., Himmelstraße 73 B gelegenen Wohnung top. Nr. 4 sowie einer Garage in dessen Erdgeschoß samt Nebenräumen in dessen Dachgeschoß und in dessen Keller (top. Nr. 5). Darüber hinaus sind sie ebenfalls Ehegattenwohnungseigentümer an einer Schwimmhalle samt Sauna und Nebenräumen im Keller des Hauses. Schließlich ist die Erstantragstellerin auch noch Wohnungseigentümerin einer Gara... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Hermine D*** und der Beklagte sind Mit- und Wohnungseigentümer des von der zweitklagenden Partei auf der Liegenschaft EZ 969 KG Unter Sievering als Wohnungseigentumsorganisator errichteten Hauses Wien 19., Himmelstraße 73 B. Weitere Mit- und Wohnungseigentümer sind Dr. Helmut Z*** und Anna L***. Die zweitklagende Partei ist nicht Miteigentümerin der Liegenschaft. Mit der am 17. März 1987 beim Erstgericht erhobenen Klage begehrten die klagenden Parteien die Fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Elfriede S*** war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 456 KG Simmering mit dem Haus Simmeringer Hauptstraße 84/Gottschalkgasse 1, einem abbruchreifen bereits geräumten Altgebäude. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 6./30. August 1973 (Beilage 5) verkaufte Elfriede S*** diese Liegenschaft an die beklagte Partei, wobei der vereinbarte Kaufpreis von S 940.000 nicht bar bezahlt, sondern anläßlich der Rückübertragung von Liegenschaftsanteilen an die Verkäuferin g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte als seit 1. Jänner 1981 tätiger Verwalter der Wohnungseigentumsliegenschaft Wien 12., Schlöglgasse 47, aus der Verwaltungsabrechnung für die Jahre 1981, 1982 und 1983 von der beklagten Partei, die während des Verrechnungszeitraumes bücherliche Eigentümerin der Wohnung Stiege II top. Nr. 12 gewesen sei, gestützt auf das im gegenständlichen Verfahren über die Richtigkeit der Verwaltungsabrechnung eingeholte Sachverständigengutachten, den nach... mehr lesen...
Begründung: Die Firma S*** Baugesellschaft m.b.H. errichtete in den Jahren 1981, 1982 auf dem Reinberg in Wels vier Reihenhäuser. Den Auftrag hiezu hatte sie von der Nebenintervenientin erhalten, die sich dabei ausdrücklich als Vertreterin der namentlich angeführten Bauherren, unter anderem der Beklagten, bezeichnete. Der Kläger begehrt für die Durchführung der Arbeiten einen restlichen Betrag von 168.828,31 S samt 12,5 % Zinsen seit 1. September 1983. Die Beklagte wendete ein, si... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin wurde im Jahre 1978 auf unbestimmte Zeit zur Verwalterin des im Wohnungseigentum stehenden Hauses Höttinger Au 82 eingesetzt. Mit dem am 18. Jänner 1985 beim Erstgericht eingelangten und als "Kündigung der Hausverwaltung des Hauses Höttinger Au 82, Wohnungseigentumsgemeinschaft" bezeichneten Schriftsatz ON 1 stellten 33 Personen mit der Behauptung, die Mehrheit der Wohnungseigentümer des Hauses Höttinger Au 82 zu sein, den Antrag, festzustellen, daß... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Eheleute begehren die Verurteilung der beklagten gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft mbH zur Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechts zu je 51/9615 Miteigentumsanteilen, zusammen also zu 102/9615 Miteigentumsanteilen, mit denen Wohnungs-eigentum an der Wohnung Top 20 im 3. Stock (des Hauses *****), bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC, Abstellraum, Vorraum, 2 Loggien und Kellerabteil (Nutzfläche 93,75 m²), und an dem Autoeinstellplatz im P... mehr lesen...
Norm: GBG §53WEG §25
Rechtssatz: Das Eigentum wird erst mit der Einverleibung erworben, weil die Eintragung nicht auf den Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung zurückwirkt. Entscheidungstexte 5 Ob 76/84 Entscheidungstext OGH 29.01.1985 5 Ob 76/84 Veröff: NZ 1985,191 5 Ob 93/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 93/87 ... mehr lesen...
Begründung: In der EZ ***** der Katastralgemeinde ***** ist unter CLNr 2a für die ***** das Pfandrecht für einen Höchstbetrag von 2.650.000 S einverleibt (TZ 1467/1978), unter CLNr 2c die Anmerkung der Hypothekarklage zu 19 Cg 145/1982 des Handelsgerichts Wien (TZ 3138/1982) und unter CLNr 9a die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung von 2.650.000 S samt Kosten zu E 19/83 (TZ 1599/1983) eingetragen. Die Eigentümerin Maria S***** hatte zu TZ 144/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte hat auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** als Wohnungseigentumsorganisatorin eine Wohnhausanlage errichtet, wobei sie keinen Generalunternehmer beschäftigte, sondern mit den einzelnen Professionisten direkt kontrahierte. Die Zweitbeklagte hat im Auftrag der Erstbeklagten keramische Bodenfliesen in dieser Wohnhausanlage verlegt. Zwischen Erstbeklagter und Zweitbeklagter wurde eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Benützungsbewilligung ve... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §25WEG 2002 §37 Abs2 Z2WEG 202 §43 Abs1
Rechtssatz: Das Verhältnis der Einzelansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers nach § 23 Abs 2 Z 2 WEG, die nur auf Verschaffung der für die Eigentumseinverleibung erforderlichen Unterlagen gerichtet sind, zu seinem den dadurch mittelbar angestrebten Enderfolg unmittelbar herbeiführenden Einverleibungsanspruch nach § 25 Abs 1 WEG ist derart, daß ihre kumulierte Geltendmac... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Abgabe der Erklärung, er gebe hiemit seine ausdrückliche Einwilligung, daß ob der EZ 580 KG S, bestehend aus den Grundstücken 177/2 Baufläche und 816/2 Flurstück, das Eigentumsrecht einverleibt werde für den Kläger zu 2149/100 000-Anteilen samt Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 27 (alt) und zu 2769/100 000-Anteilen samt Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 26 (alt); in eventu - infolge Zusammenziehung beider Einheiten im Nutzwert... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23WEG 1975 §24WEG 1975 §25
Rechtssatz: Soll ein schon bestehendes Haus in Wohnungseigentum übergeführt werden, dann sind die §§ 23, 25 WEG 1975 dem Wortlaut noch nicht anwendbar, wegen der Ungleichartigkeit der rechtlichen Situation sprechen auch andere
Gründe: nicht für deren allgemeine ausdehnende Auslegung; dies schließt allerdings nicht aus, dass die rechtliche Wertung im Einzelfall eine analoge Anwendung geboten erscheinen l... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25
Rechtssatz: Bei Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum an einer bereits bestehenden Wohnung reicht im Falle der ungebührlichen Verzögerung der
Begründung: von Wohnungseigentum in der Regel die allgemeine Klage auf Vertragszuhaltung aus. Dies gilt umso mehr für den Fall, in dem die Wohnung dem Kläger bereits übergeben und der gesamte Kaufpreis zahlenmäßig bestimmt vereinbart wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...