Norm: WEG 1975 §17 Abs5WEG 2002 §23ZPO §6 Abs1ZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Ist ein gerichtliches Verfahren bereits in Gang gesetzt worden, um den Mangel der gesetzlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Bestellung eines vorläufigen Verwalters nach § 17 Abs 5 WEG 1975 zu beheben, besteht die nach § 6 ZPO gebotene Maßnahme des Gerichts zur Beseitigung des Prozesshindernisses (Mangel der gesetzlichen Vertretung) darin, die Bestel... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs5 Satz2WEG 2002 §23 Satz2
Rechtssatz: Der im Grundbuch erstgenannte Miteigentümer und Wohnungseigentümer ist zur Empfangnahme eines Gerichtsbriefs, nicht aber zu sonstigen Vertretungshandlungen bevollmächtigt. Entscheidungstexte 5 Ob 282/03m Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 282/03m 5 Ob 259/04f Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §836 AWEG §14 Abs1 Z4WEG §15WEG §17 Abs5WEG §26WEG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §19WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Bestellung eines vorläufigen Verwalters beendet die in § 833 ABGB als Normalfall vorgesehene oder von der Mehrheit der Miteigentümer sogar ausdrücklich beschlossene Selbstverwaltung und nimmt auch gleich die ansonsten der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Norm: WEG §17 Abs5
Rechtssatz: Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters ist der Verhandlungsgegenstand nicht auf das vom Antragsteller darzulegende Interesse an der Fremdverwaltung zu beschränken; zumindest die Auswahl der Person des Verwalters erfordert eine Stellungnahme der Antragsgegner. Entscheidungstexte 5 Ob 2102/96w Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 2102/96w ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z22WEG §17 Abs5WEG §26
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen nach der Exekutionsordnung zur Sicherung eines im Verfahren nach § 26 WEG zu verfolgenden Anspruchs sind - anders als gemäß § 37 Abs 3 Z 22 MRG im außerstreitigen Verfahren Mietrechtsangelegenheiten - nicht vorgesehen; bei der vorläufigen Verwalterbestellung ist "sofort" über die Person des Verwalters zu entscheiden ist. Eine Möglichkeit zur Einschränkung des Parte... mehr lesen...