Entscheidungen zu § 13 Abs. 6 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2005/2/16 3Ob304/04h

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Entscheidung | OGH | 16.02.2005

RS OGH 2005/2/16 3Ob304/04h

Norm: ABGB §97WEG 2002 §13 Abs3WEG 2002 §13 Abs6
Rechtssatz: Der Ehegatte, der gegen den anderen Ehegatten einen Exekutionstitel über eine Geldforderung hat, kann nur dann in das gemeinsame Wohnungseigentumsobjekt, in dem der verpflichtete Ehegatte wohnt, durch Pfändung des Aufhebungsanspruchs und Zwangsversteigerung des Mindestanteils Exekution führen, wenn er gleichzeitig behauptet, dass der verpflichtete Ehegatte kein dringendes Wohnbedürfni... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.2005

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