Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wies das Berufungsgericht das auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft der Streitteile an bestimmten Liegenschaftsanteilen durch Realteilung, bücherliche Ab- und Zuschreibung sowie
Begründung: von Wohnungseigentum an den solcherart veränderten ideellen Miteigentumsanteilen der Erst- und Zweitbeklagten gerichtete Klagebegehren ab und erklärte die ordentliche Revision mangels erheblicher Rechtsfrage für nicht zulässig. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich jedes einzelnen Klägers bzw hinsichtlich jeweils von Eigentumspartnern den Betrag 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteigt. Den Rekurs an den Obersten Gerichtshof hat das Berufungsgericht gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO für zulässig erklärt, weil zur Frage der offensichtlichen Unterbewertung mehrerer, auf § 364 Abs 3 ABGB gegründeter, miteinander verbundener Ansprüche keine h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Ehegatten und jeweils zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; die Beklagte ist zur Hälfte Miteigentümerin dieser Liegenschaft. Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** hat die Liegenschaftsadresse *****, H*****gasse 11a, und weist eine Gesamtfläche von 2.008 m² auf; sie besteht aus dem GST-NR 406/2 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 1.861 m² und dem GST-NR 406/18 Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 147 m². Auf der Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer dreier Liegenschaften, und zwar der Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je Grundbuch ***** (KG *****).
Begründung: von Wohnungseigentum und (erstmaliger) Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten erfolgte betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 14. 11. 1972 (Blg ./I), betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 28. 11. 1972 (Blg ./J) und betreffend die EZ ***** mit Kauf- ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5EO §331 DWEG 2002 §13
Rechtssatz: § 13 WEG 2002 sieht - bedingt durch das Wesen des WEG und abseits vom System der EO - einen eigenen Modus der Zwangsversteigerung vor und ist insofern als lex specialis zu betrachten. Das Bewilligungsgericht hat ohne weiteres über die Pfändung des Aufhebungsanspruchs und den damit verbundenen Antrag auf Zwangsversteigerung zu entscheiden; eine abgesonderte Geltendmachung des Aufhe... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcWEG 1975 §9WEG 2002 §13
Rechtssatz: Die besondere Ausformung des gemeinsamen Wohnungseigentums von Ehegatten durch § 9 WEG 1975 erfordert ein gemeinsames Auftreten der Ehegatten bei der Geltendmachung der Ansprüche eines Wohnungseigentümers. Sie haben – gleich notwendigen Streitgenossen nach § 14 ZPO – zusammen die Rechtsstellung eines einzigen Wohnungseigentümers und können in einem gerichtlichen Verfahren nur einvernehmlich vo... mehr lesen...
Norm: WEG §13WEG idF WRN 1999 §23 Abs4WEG idF 3.WÄG §26
Rechtssatz: Auch Wohnungseigentumsbewerbern, für die eine Zusage über die Einräumung des Wohnungseigentums grundbücherlich angemerkt ist und die noch nicht schlichtes Miteigentum erworben haben, steht der außerstreitige Rechtsweg nach § 26 WEG offen, soweit es um Verwaltungsangelegenheiten der Liegenschaft geht. Ausgeschlossen sind Angelegenheiten nach § 13 WEG, weil diese nicht die Liegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §339WEG §13 cZPO §454
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer genießt als Mitbesitzer der allgemeinen Teile der Liegenschaft (hier: Mauer zwischen der Wohnung und dem Gang) gegenüber Eingriffen durch Dritte jedenfalls Besitzerschutz; ob daneben auch die Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (§ 13 c WEG) Besitzstörungsklage einbringen könnte, bleibt dahingestellt. Die Verbesserung der zunächst unschlüssigen Besitzstörungsklage ist auch noch auße... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BaWEG 1975 §13 litc
Rechtssatz: Im Falle einer Mehrheit von Bestandgebern (Miteigentümern eines Hauses) ändert die spätere
Begründung: von Wohnungseigentum an der vermieteten Wohnung nichts an der Kündigungslegitimation der Vermietergemeinschaft. Der erwerbende Wohnungseigentümer kann nur namens und für die Gemeinschaft kündigen. Dies setzt die Zustimmung der Mehrheit voraus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §13aWEG 1975 §14WEG 1975 §23
Rechtssatz: Das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumswerber ist grundsätzlich obligatorischer Natur (vergleiche MietSlg 42/8). Zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern bestehen im Gründungsstadium noch keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen (MietSlg 42.455), sodaß vor der
Begründung: von Wohnungseigentum auch die Bestimmungen über die Verwaltung (§§ 1... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §12WEG 1975 §13
Rechtssatz: Die Individualrechte des § 13 WEG stehen dem Wohnungseigentümer zu. Das Wohnungseigentum wird gemäß § 12 Abs 1 WEG durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Die Individualrechte des § 13 WEG sind daher vom jeweiligen bücherlichen Wohnungseigentümer wahrzunehmen; eine analoge Anwendung des § 13 WEG bei "außerbücherlichen" Miteigentümern kommt mangels Gesetzeslücke nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §841ABGB §843 AWEG 1975 idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §13
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber die in § 2 Abs 2 Z 2 WEG vorgesehene Möglichkeit der Wohnungseigentumsbegründung als Art der Naturalteilung versteht, die jedem Miteigentümer einen realen Anteil an der gemeinsamen Sache verschaffen müsste, hat auch die gerichtliche Wohnungseigentumsbegründung jedem Miteigentümer - entsprechend seinem Anteil... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §13
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1 Abs 3 WEG, wonach an "Substandardwohnungen" Wohnungseigentum nicht bestehen kann, hat offensichtlich unter anderem die Verhinderung einer faktischen Außerkraftsetzung von Mieterschutzbestimmungen durch die
Begründung: von Wohnungseigentum an solchen Wohnungen zum Gegenstand, was zu einer Verengung des Marktes in diesem Bereich führen würde (so schon 5 Ob 126/95). Dies... mehr lesen...