Entscheidungen zu § 1 Abs. 8 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2004/8/26 3Ob11/04w, 5Ob12/10s, 2Ob36/20p

Norm: WEG 2002 §8 Abs1WEG 1975 §5 Abs1
Rechtssatz: Der Nutzwert ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und aus Zuschlägen oder Abstrichen für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften desselben, die nach der Verkehrsauffassung den Wert des WE-Objekts erhöhen, das sind etwa Zweckbestimmung, Stockwerkslage und Lage innerhalb eines Stockwerks, oder auch vermindern, etwa bei Lärmbelästigung. Eine allein auf Kosten eines Miteigentümers v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.2004

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