Norm: MRG §6 Abs1MRG §6 Abs4MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Der Vermieter kann unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 4 MRG die Erhöhung der Hauptmietzinse unmittelbar bei Gericht - ohne vorherige Einschaltung der im Gerichtssprengel vorhandenen Schlichtungsstelle - beantragen. Diese prozessuale Möglichkeit einer unmittelbaren Antragstellung bei Gericht besteht jedoch nur dann, wenn die Erhöhung der Hauptmietzinse im Sinn des § 6 Abs 4 MRG "erforderl... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Da die laufenden Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten ohnehin das steuerpflichtige Einkommen des Vermieters verringern (also insoweit gar keinen "Überschuss" entstehen lassen), ist es mit der gesetzlichen Vorgabe eines Lastenausgleichs unvereinbar, die in § 20 Abs 1 Z 2 lit f MRG vorgesehene fiktive Ausgabenpost auch außerhalb der eigentlichen Hauptmietzinsabrechnung von jenen zukünftig zu... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Die in §20 Abs1 Z2 litf MRG vorgesehene Ausgabenpost für die Errechnung der Hauptmietzinsreserve ist ein pauschales Äquivalent für die Einkommensteuerbelastung, die Vermietern durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 auferlegt wurde. Das gilt nur für die Zweckwidmung bzw Verwendung der bereits "angesparten" Hauptmietzinsreserve zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten. E... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1MRG §3 Abs2MRG §3 Abs3MRG §6 Abs1MRG §6 Abs4
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Vermieters, die im Gesetz aufgezählten Arbeiten als Erhaltungsarbeiten durchzuführen, hängt nicht von ihrer Finanzierbarkeit nach § 3 Abs 3 MRG ab. Der Einwand der mangelnden Kostendeckung durch den Vermieter ist nur im Fall des § 6 Abs 4 MRG zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 298/00k Entsche... mehr lesen...