Entscheidungen zu § 49a Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/8/26 5Ob144/08z

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Entscheidung | OGH | 26.08.2008

RS OGH 1998/12/15 1Ob286/98k, 4Ob132/99m, 5Ob144/08z, 2Ob196/11d, 6Ob79/13f, 10Ob88/18s

Norm: MRG idF 3.WÄG §49a Abs1MRG 1997 §49 Abs9MRG 1997 §49b Abs7
Rechtssatz: Die Regelung des § 49a Abs 1 MRG idF 3.WÄG, für die Durchsetzbarkeit der Befristung komme es auf das Recht des Abschlusszeitpunkts an, wurde in § 49b Abs 7 MRG nF wiederholt. Die Wirksamkeit einer vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Befristungsvereinbarung richtet sich demnach nach den damals in Geltung gestandenen Bestimmungen. Die neue "automatische" Verlängerung eine... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1998

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