Norm: ZPO §273MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zur Ermittlung des angemessenen Mietzinses unter Berücksichtigung der Art der im Mietobjekt ausgeübten Geschäftstätigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 109/97h Entscheidungstext OGH 22.04.1997 5 Ob 109/97h Veröff: SZ 70... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zum normativen Gehalt der Anordnung, die Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit bei der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses zu berücksichtigen. Als generelle Richtschnur hat hiebei zu gelten, dass ein Mietzins festgesetzt werden soll, der soziale Härten vermeidet und die Ertragsmöglichkeiten d... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Soweit bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses die Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden muß, ist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Mietzinserhöhung abzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 109/97h ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7 Abs1B-VG Art18 Abs1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs5MRG §46a Abs2StGG Art2
Rechtssatz: Gegen die Berücksichtigung der "Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit" bestehen unter dem Aspekt des Determinierungsgebotes und Sachlichkeitsgebotes keine verfassungsrechtlichen Bedenken (gegenteilig W.Doralt, Miete "nach Art der Geschäftstätigkeit" verfassungswidrig?, RdW 1994, 98). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs2
Rechtssatz: Mit dem Tod verwirklicht sich der maßgebliche Sachverhalt endgültig und abschließend. Wann die Einantwortungsurkunde in Rechtskraft erwächst, ist für § 46 a Abs 2 MRG nicht maßgeblich, weil diese tatbestandsmäßig an den Übergang der Mietrechte vom ruhenden Nachlass auf den Erben nicht anknüpft, sondern lediglich den Tod des Geschäftsraummieters voraussetzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs2
Rechtssatz: Ist der Geschäftsraummieter vor dem 1. März 1994 verstorben, kann § 46 a Abs 2 MRG nicht angewendet werden (Ablehnung von 1 Ob 512-514/95). Entscheidungstexte 5 Ob 2307/96t Entscheidungstext OGH 08.10.1996 5 Ob 2307/96t Veröff: SZ 69/225 5 Ob 2316/96s Entscheidungstext OGH 08.10.1996 5 Ob 2316/96s ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 Abs1 BMRG §46a Abs2
Rechtssatz: Für die Ermittlung des Mietwerts eines in die Verlassenschaft fallenden Geschäftslokals ist maßgeblich, daß nach Inkrafttreten des 3. WÄG die sukzessive Anhebung des Hauptmietzinses möglich geworden ist. Der Mietwert des Geschäftslokals ist daher unter Bedachtnahme auf § 46 a Abs 2 MRG zu ermitteln. Entscheidungstexte 1 Ob 512/95 Entsch... mehr lesen...