Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2
Rechtssatz: Stand durch Jahrzehnte eine Gemeinschaftsanlage faktisch nicht zur Verfügung, gleich ob wegen Defekts oder weil sie nicht vorhanden war, kommt das Begehren auf Reparatur oder Neuherstellung einem Begehren auf Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes gleich. Entscheidungstexte 5 Ob 286/01x Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 286/01x... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2
Rechtssatz: Stand durch Jahrzehnte eine Gemeinschaftsanlage faktisch nicht zur Verfügung, gleich ob wegen Defekts oder weil sie nicht vorhanden war, kommt das Begehren auf Reparatur oder Neuherstellung einem Begehren auf Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes gleich. Entscheidungstexte 5 Ob 286/01x Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 286/01x... mehr lesen...
Norm: MRG §4 Abs2 Z3aWEG aF §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs2
Rechtssatz: Die Umstellung einer ölbefeuerten Heizanlage auf die Versorgung mit Fernwärme ist als nützliche Verbesserung anzusehen. Eine solche Maßnahme dient in der Regel der Allgemeinheit, weil sie - sei es auch nur durch die Situierung des Heizwerks und die bei Großanlagen erleichterte Kontrolle bzw Beherrschung der Emissionen - Ballungszentren von Luftschadstoffen zu entlasten vermag, si... mehr lesen...
Norm: MRG §4 Abs2 Z3aWEG aF §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs2
Rechtssatz: Die Umstellung einer ölbefeuerten Heizanlage auf die Versorgung mit Fernwärme ist als nützliche Verbesserung anzusehen. Eine solche Maßnahme dient in der Regel der Allgemeinheit, weil sie - sei es auch nur durch die Situierung des Heizwerks und die bei Großanlagen erleichterte Kontrolle bzw Beherrschung der Emissionen - Ballungszentren von Luftschadstoffen zu entlasten vermag, si... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Beteiligten sind die Mieter des Hauses Wien 1., Wieslingerstraße 1, dessen Eigentümerinnen die Antragsgegnerinnen sind. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle unter anderem die Feststellung, die Antragsgegnerinnen hätten durch die Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages ab 1. Dezember 1984 das gesetzliche Mietausmaß überschritten. Sie brachten im wesentlichen vor, die Antragsgegnerinnen hätten nicht angegeben, welche Erhaltungs... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2MRG §24MRG §45
Rechtssatz: Aus den Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen dürften nur die Kosten der Erhaltung, Neuerrichtung oder Wiedererrichtung eines der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Aufzugsanlage gedeckt werden, nicht jedoch diese Kosten hinsichtlich eines in der Sonderbenützung einzelner Mieter stehenden Aufzugs. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2MRG §24MRG §45
Rechtssatz: Aus den Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen dürften nur die Kosten der Erhaltung, Neuerrichtung oder Wiedererrichtung eines der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Aufzugsanlage gedeckt werden, nicht jedoch diese Kosten hinsichtlich eines in der Sonderbenützung einzelner Mieter stehenden Aufzugs. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §4 Abs2 Z5MRG §5 Abs1MRG §5 Abs2
Rechtssatz: Die im § 5 Abs 2 MRG geregelte Verpflichtung des Vermieters, eine freiwerdende Wohnung der Ausstattungskategorie D vor der Vermietung an einen Dritten dem Hauptmieter einer zur Anhebung des Standards geeigneten Nachbarwohnung anzubieten, stellt einen von der nützlichen Verbesserung nach § 5 Abs 1 MRG (§ 4 Abs 2 Z 5 MRG) zu unterscheidenden Fall der Standardanhebung dar. ... mehr lesen...
Norm: MRG §4 Abs2 Z5MRG §5 Abs1MRG §5 Abs2
Rechtssatz: Die im § 5 Abs 2 MRG geregelte Verpflichtung des Vermieters, eine freiwerdende Wohnung der Ausstattungskategorie D vor der Vermietung an einen Dritten dem Hauptmieter einer zur Anhebung des Standards geeigneten Nachbarwohnung anzubieten, stellt einen von der nützlichen Verbesserung nach § 5 Abs 1 MRG (§ 4 Abs 2 Z 5 MRG) zu unterscheidenden Fall der Standardanhebung dar. ... mehr lesen...