Begründung: Der Kläger schloss bei der Beklagten einen Kaskoversicherungsvertrag ab, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (ABK 2002) zugrunde liegen. Art 7 lautet: Artikel 7, lautet: „Was ist vor bzw nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten) ... 3. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs 3 VersVG), werden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte schloß am 11. 3. 1974 mit den damaligen Liegenschaftseigentümern einen Mietvertrag über ein Gartengrundstück im Ausmaß von ca 500 m2. Der Mieter war berechtigt, eine Autoverkaufsstelle und einen Autoabstellplatz einzurichten, einen Büroraum von ca 25 m2 sowie eine Garage zur Einstellung der Fahrzeuge zu errichten und Gas, Strom und Telefon auf eigene Kosten einzuleiten. Vereinbarungsgemäß hat der Mieter nach Beendigung des Bestandverhältnisses ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109MRG §34 Abs2MRG §35 Abs1
Rechtssatz: Die Fiktion des Fortbestehens des Bestandverhältnisses gem § 34 Abs 2, 35 Abs 1 MRG ist auf Geschäftsräumlichkeiten nicht analog anzuwenden. Der Vermieter ist berechtigt, von der Beendigung des Bestandverhältnisses infolge der für rechtswirksam erklärten Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung (der Geschäftsräumlichkeit) ein angemessenes Benützungsentgelt zu fordern. Dessen Höhe entspricht zw... mehr lesen...
Norm: MRG §35 Abs1ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Berechtigte innerhalb der Dauer der Rechtswirksamkeit eines Räumungstitels vergebliche (rechtskräftig abgewiesene) Exekutionsanträge eingebracht hat, vermag eine Wahrung der Frist für ein weiteres Exekutionsverfahren nicht bewirken. Entscheidungstexte 3 Ob 16/82 Entscheidungstext OGH 09.06.1982 3 Ob 16/82 ... mehr lesen...