Norm: ABGB §1118 A1MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: In einem wegen Räumung und Zahlung des Mietzinsrückstandes geführten Rechtsstreit ist über den behaupteten Zahlungsrückstand zwingend mit Teilurteil zu entscheiden. Ein Wahlrecht des Richters, statt dessen einen Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG zu fassen, besteht nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 253/98g Entscheidungstext OGH 27.04.199... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: § 33 Abs 2 MRG ist unanwendbar, wenn der Mieter mit der Erbringung von Arbeitsleistungen als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung in Verzug geriet. Entscheidungstexte 1 Ob 265/98x Entscheidungstext OGH 24.11.1998 1 Ob 265/98x 4 Ob 145/09s Entscheidungstext OGH 29.0... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs2 B2MRG §33 Abs2MRG §33 Abs3WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Da § 24 Abs 4 WEG jenen Bestimmungen nachgebildet wurde (§ 21 Abs 2 MG sowie § 33 Abs 2 und 3 MRG), für die sich bereits ein festes Begriffsverständnis des "geschuldeten Betrages" herausgebildet hatte, ist dem Gesetzgeber des WEG die bewußte Beibehaltung dieser Wertvorstellungen im neuen Regelungsbereich zu unterstellen; eine abweichende Auslegung wäre kaum zu rechtfertig... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei den Betrag von S 26.576,-- samt Anhang an rückständigen Mietzinsen für die Monate Dezember 1990 und Jänner 1991 - der Zahlungsverzug der beklagten Partei sei grob fahrlässig -, die Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen bestehende Bestandverhältnis aufgelöst sei sowie die Räumung des (im einzelnen bezeichneten) Bestandobjektes. Die beklagte Partei wandte ein, es sei wegen der gänzlichen und teilweisen Un... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Auch der Zwischenstreit über die Höhe des Mietzinsrückstands ist für den Räumungsstreit präjudiziell, Gegenstand des Zwischenstreites ist daher nicht nur der geschuldete Mietzinsrückstand, sondern auch das Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses. Gegen Entscheidungen nach § 33 Abs 2 letzter Satz (und Abs 3) MRG ist daher der... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Durch die Formulierung "wenn dabei" im § 502 Abs 3 (nunmehr: Abs 5) Z 2 ZPO sollte ausgedrückt werden, dass unter die Ausnahme von der wertmäßigen Revisionsbeschränkung nicht nur der Ausspruch über die Kündigung, die Räumung oder das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrags fällt, sondern auch die gleichzeitige Entscheidung über andere Anspr... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1988 erwarb der Kläger von einer Althausverwertungsgesellschaft Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft mit Althaus im 10. Wiener Gemeindebezirk zum Zwecke der
Begründung: von Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung top.Nr.1. Das Eigentumsrecht des Klägers an den Miteigentumsanteilen, mit welchen das Wohnungseigentum untrennbar verbunden werden soll, ist grundbücherlich einverleibt und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts an... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht fällte über das gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB auf Räumung und Zinszahlung gerichtete Klagebegehren ein Teilurteil (ON 10), mit dem es dem Begehren auf Bezahlung des Bestandzinses im Betrag von S 49.000 s.A. stattgab. Das Berufungsgericht bestätigte mit dem angefochtenen Urteil dieses Teilurteil. Es sprach aus, daß der von der Bestätigung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 300.000 übersteige. Nach Erhebung der Revision durch den Beklagten unterbra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Klage vom 21.7.1989 begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei mit dem Vorbringen, diese schulde trotz Mahnung die Mietzinse für Juni und Juli 1989, einen Betrag von S 5.386,40 und die Verurteilung zur Räumung des gemieteten Bestandobjektes. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6.10.1989 brachte die klagende Partei vor, die eingeklagten Rückstände seien im September 1989 bezahlt worden; es hafte jedoch noch der Mietzins für Augus... mehr lesen...