Norm: MRG §17 Abs2MRG §45 Abs1
Rechtssatz: Der Berechnung des Erhaltungsbeitrages (und Verbesserungsbeitrages) nach § 45 Abs 1 Z 1 und Z 2 erster Fall MRG ist die Nutzfläche des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Vorschreibung zugrundezulegen. Mitgemietete Kellerräume sind bei der Berechnung der Nutzfläche zu berücksichtigen, soweit sie ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke oder Geschäftszwecke geeignet sind. Die Eignung für geschäftliche Lagerz... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller mieteten ab 15.1.1970 zu Geschäftszwecken, und zwar für eine Prägeanstalt, das im Haus der Antragsgegnerin Wien 3., Ungargasse 65 gelegene Geschäftslokal top.Nr.3, bestehend aus einem Gassenladen und einem gassenseitigen Raum mit einer Nutzfläche von zusammen 43,75 m2 sowie aus Kellerräumlichkeiten mit einer Fläche von 69,25 m2. Das Mietverhältnis wurde per Dezember 1983 beendet. Im Zeitraum 1.11.1982 bis 30.9.1983 wurde den Antragstellern auf der Bas... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist seit dem Jahre 1978 Eigentümer des Hauses Linz, Rathausgasse 5, in dem der Erstantragsteller im Jahre 1976 das rechts vom Hauseingang gelegene Geschäftslokal samt Kellerabteil mietete. Seine Mietrechte gingen Ende 1985 auf die Zweitantragstellerin über. In der Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 1984 wies der Antragsgegner den vom Antragsteller zu tragenden Anteil an den Gesamtkosten mit 9,85 % aus. Der Erstantragsteller begehrte - zunäc... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: "Ausnehmung" heißt Nische in der Wand; anders wäre es nur dann, wenn eine Nische - nicht in diesem rechtlichen Sinn verstanden - dadurch entsteht, daß die Wand selbst vom Boden bis zur Decke nur in geringerer Stärke fortgeführt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 87/89 Entscheidungstext OGH 03.10.1989 5 Ob 87/89 Veröff: WoBl 1990,13 ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Ein Aufzug ist eine Treppe im Sinne des § 17 Abs 2 MRG nicht gleichzuhalten, wenn er auch wie diese der Verbindung verschiedener Geschosse durch Überwindung des Höhenunterschiedes dienen mag. Hier handelt es sich um einen zur geschäftlichen Betätigung des Geschäftsraummieters verwendbaren Aufzug innerhalb des Mietgegenstandes, der mit einer Querschnittfläche (Bodenfläche) in die Nutzfläche ebenso einzubeziehen ist... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin der im Vordertrakt des Hauses der Antragsgegnerin in 1090 Wien, Berggasse 19, im Erdgeschoß rechts vom Hauseingang und im Kellergeschoß gelegenen Geschäftsräumlichkeiten. Die ebenerdig gelegenen von der Straße aus zugänglichen Räume mit einem von einem Steg überbrückten die ganze Breite bis zu der Mittelmauer einnehmenden Wasserbecken für Boote dienen als Ausstellungsraum für Handelswaren der Mieterin. Sie hat über dem hinteren als... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1. MRG §17 Abs2MRG §21 Abs1
Rechtssatz: Jede Veränderung der Nutzfläche durch Baumaßnahmen bewirkt eine Änderung des Verteilungsschlüssels, auch wenn die Umbaukosten vom Mieter getragen wurden. Entscheidend ist allein die tatsächliche Bodenfläche des Bestandobjektes im Zeitpunkt der Ermittlung des jeweils geltenden Verteilungsschlüssels nach § 17 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (hier: Einziehen einer Zwischendecke). Entscheidungstexte 5 Ob 38/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 5 Ob 38/88 Veröff: WoBl 1989,70 ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Wird anstelle eines vorerst vorhanden gewesenen Geschäftsportals, das mit der Hausfluchtlinie abschloß, eine "Geschäftspassage" errichtet, die nunmehr einen Einschnitt in die Hausfluchtlinie bildet, liegt die vorgenommene Veränderung allein im geschäftlichen Interesse des Bestandnehmers und hat keine Veränderung der Nutzflächen im Sinne des § 17 MRG zur Folge. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit dem Jahre 1948 Mieterin des im Miteigentum der Antragsgegner stehenden Haus Wien 8., Alserstraße 45 gelegenen Geschäftslokals top. Nr. A und B. Der schriftliche Mietvertrag ist verlorengegangen. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1973 verkaufte die Antragstellerin das Geschäftslokal (richtig wohl: das von ihr in diesem Geschäftslokal betriebene Unternehmen) an die S*** GesmbH, die das Unternehmen in der Folge mit demselben Unternehmensgegenstand, nä... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Bei Berechnung der Nutzfläche ist auf den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses entsprechend der vertraglich bedingten Beschaffenheit der Wohnung abzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 33/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5 Ob 33/87 Veröff: WoBl 1988,22 5 Ob 38/88 Ent... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin der Wohnung Nr. 5 in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus Bahnhofstrasse Nr. 12 im 14. Wiener Gemeindebezirk. Sie begehrte die Herabsetzung des vereinbarten Hauptmietzinses gemäß § 44 Abs 2 MRG. Die Antragsgegnerin wendete ein, daß es sich bei der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung um eine solche der Ausstattungskategorie B von mehr als 130 m2 Nutzfläche handle, so daß die Mietzinsbildung frei sei. Das Erstgericht erachte... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Bei der Nutzflächenermittlung von Mansardenwohnungen mit schrägen Wänden und Dachschrägen ist nur die Bodenfläche und nicht die Raumhöhe zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 168/86 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 Ob 168/86 Veröff: ImmZ 1987,172 = WoBl 1988,90 = MietSlg XXXIX/16 5 Ob 105/88 En... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter einer Wohnung im Hause der Antragsgegnerin in Wien 19., Blaasstraße 10. Dr. Kurt B*** begehrte mit dem am 13.1.1983 beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 19.Bezirk, Schlichtungsstelle, eingebrachten und von der Antragsgegnerin gemäß § 40 Abs 2 MRG am 17.6.1983 bei Gericht anhängig gemachten Antrag ua die Feststellung des Anteiles seines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten des Hauses. Die Antragsgegnerin beantrag... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin betreibt in dem ihr gehörenden Haus in Wien 1., Kärntner Straße 22 (Neuer Mark 5), in den ab dem 1. Stock gemieteten Räumen des der Antragsgegnerin seit 1978 gehörenden benachbarten Hauses Wien 1., Kärntner Straße 24 (Neuer Markt 6), und im benachbarten Haus Wien 1., Kärntnerstraße 20, ein Hotel. Das Hochparterre und das Souterrain ihres Hauses Wien 1., Kärntnerstraße 24 (Neuer Markt 6), hat die Antragsgegnerin an andere Mieter vermietet. Der von de... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs1MRG §17 Abs2WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Notwendig allgemeine Teile des Hauses wie Stiegenhäuser, Gänge, Windfänge vor dem Hauseingang und dergleichen sind als nicht zu den Mietgegenständen im Sinne des § 1 Abs 1 MRG gehörend aus der Nutzflächenermittlung auszuscheiden. Wurde ein Haus ab dem 1. Stockwerk gemietet (hier: Hotel mit Trennung durch versperrte Tür), so sind die Gänge ab dem 1.Stockwerk nicht mehr allgemeiner Teil des Ha... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Vertrag vom 4. Juni 1981 mietete die Antragstellerin die Wohnung Nr 8 in dem im Eigentum des Beklagten stehenden Haus Luftbadgasse 17 im 6.Wiener Gemeindebezirk zu einem wertgesicherten Mietzins von monatlich S 7.000,-. Ihrer damaligen Ausstattung nach entsprach diese Wohnung der Kategorie B. Zwischen den Vertragsparteien bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Berechnung der Nutzfläche dieser Wohnung: die Mieterin meint, die Nutzfläche betrage weniger als ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Nach § 17 Abs 2 MRG sind Wandstärken und die im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen) von der Gesamtnutzfläche abzuziehen, gleichgültig, ob sie - sei es als Wohnung, sei es als Geschäftslokal - genützt werden (können) oder nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 64/86 Entscheidungstext OGH 09.12.1986 5 Ob 64/86 ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Die Widmung zu Geschäftszwecken führt dazu, daß auch sonst neutrale Räume in die Nutzfläche einzubeziehen sind. (Hier: Ein zu gewerblicher Lagerung geeigneter Kellerraum). Entscheidungstexte 5 Ob 143/86 Entscheidungstext OGH 25.11.1986 5 Ob 143/86 5 Ob 105/88 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 5 Ob 105/... mehr lesen...
Begründung: Die Mieterin Elisabeth Q*** hat mit ihrem Antrag auf Überprüfung der Nutzflächen und Feststellung des Verteilungsschlüssels für die Gesamtkosten des Hauses (§ 17 Abs 1 MRG) die Sache bei der Gemeinde anhängig gemacht. An dem Verfahren beteiligte sich der Mieter Karl S***, der einer Einbeziehung des ihm zur Benützung überlassenen Raumes im Kellergeschoß des Hauses Marschallgasse 11 in 8020 Graz in die Nutzflächenberechnung mit dem Einwand entgegentrat, er benütze diesen... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Die durch Einzug einer Zwischendecke tatsächlich geschaffenen Räume des Mietgegenstandes dürfen bei der Berechnung der Nutzfläche nach § 17 Abs 2 MRG nicht außer Betracht bleiben. Entscheidungstexte 5 Ob 135/86 Entscheidungstext OGH 09.09.1986 5 Ob 135/86 Veröff: ImmZ 1986,459 = MietSlg XXXVIII/34 5 O... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter von Geschäftsräumlichkeiten in dem im Eigentum der Gegner stehenden Haus Billrothstraße 39 in 1190 Wien. Zwischen ihm und den Vermietern ist strittig, ob die Fläche einer in dem Bestandobjekt vorhandenen Zwischendecke bei der Ermittlung der Nutzfläche des Mietgegenstandes und sämtlicher vermieteter, vom Vermieter benützten oder trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermieteten Wohnungen und sonstigen Mietgegenständen des Hauses nach § 17 MRG als... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2WEG §6 Abs1WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Unabhängig von der konkreten Nutzungsmöglichkeit ist nur ein an einer Seite offener sonst aber an fünf Seiten von Mauerwerk oder ähnlich massiver Begrenzungswand umgebener Raum (Loggia) bei der Nutzungsflächenberechnung einzubeziehen und nicht als "offener Balkon" auszuscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 26/85 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2WEG §6 Abs1WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Unter einer in die Nutzfläche einzurechnenden "Loggia" wird ein nach vorne offener, von seitlichen Wänden, einem Boden und einer Decke begrenzter Raum (also ein zumindest fünfseitig umbauter Raum) verstanden, der meist in das Gebäude eingeschnitten ist und dessen nach außen freie Öffnung durch ein Geländer oder eine Brüstung abgegrenzt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der im Wohnungseigentum der belangten Stadtgemeinde stehenden Wohnung Nr.20 in der Wohnungseigentumsanlage An-der-Lan-Straße Nr.54 in Innsbruck. Ihrer Ausstattung nach ist diese Wohnung der Ausstattungskategorie A gemäß § 16 Abs 1 Z 1 MRG zuzuordnen. Die Vermieterin schrieb am 25.1.1982 dem antragstellenden Hauptmieter den Erhaltungsbeitrag nach § 45 MRG auf der Grundlage einer Wohnnutzfläche von 93,45 m 2 unter Einbeziehung eines als... mehr lesen...