Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Tür... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteigt und über Antrag der Beklagten nach § 508a ZPO seinen Zulassungsausspruch dahin abgeändert, dass die ordentliche Revision doch für zulässig erklärt wurde. Ob eine freiwillige Aufgabe der Hauptmietrechte gegenüber einem Unterbestandnehmer rechtswidrig sei und daher Schadenersatzansprüche begründe oder überdies erforderlich sei, dass dem Unterbest... mehr lesen...
Norm: BBG §2 Abs1BBG 1992 §1 Abs3MRG §1 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Vermietung eines Geschäftslokals durch ein Verkehrsunternehmen zum Zweck eines Fahrradverleihs kann der Förderung des Betriebszwecks dieses Unternehmens dienen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Entscheidungstexte 1 Ob 294/03x Entscheidungstext OGH 18.03.2004 1 Ob 294/03x ... mehr lesen...
Norm: BBG §2 Abs1BBG 1992 §1 Abs3MRG §1 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Vermietung eines Geschäftslokals durch ein Verkehrsunternehmen zum Zweck eines Fahrradverleihs kann der Förderung des Betriebszwecks dieses Unternehmens dienen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Entscheidungstexte 1 Ob 294/03x Entscheidungstext OGH 18.03.2004 1 Ob 294/03x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1445MRG §1 Abs1MRG §30 Abs1 F
Rechtssatz: Der Kündigungsschutz an sich, geht durch den Erwerb eines Teils des gemieteten Grundstückes durch den Mieter nicht unter. Es fehlt jeder vernünftige Grund dafür, dass der Mieter durch den Kauf seine Rechtsstellung hinsichtlich der ursprünglich mitgemieteten aber später nicht unterworbenen Grundstücksfläche, welche mit der erworbenen Liegenschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet, verschlec... mehr lesen...